Münster (ots) - Am Mittwochabend (03.08.2016) gegen 19:30 Uhr wurde ein 56-jähriger Reisender nach rechtsradikalen Äußerungen und Belästigungen von Reisenden im Intercity von Hamburg nach Münster im Hauptbahnhof Münster durch den Zugbegleiter von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Zur Unterstützung verständigte er vorab die Bundespolizei.
Nach fahrplanmäßigem Halt im Hauptbahnhof Münster suchten die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei den angetrunkenen Mann im Bistrowagen auf und eröffneten ihm den Ausschluss von der Weiterfahrt. Sie forderten ihn mehrfach auf, den Zug zu verlassen. Diesen Aufforderungen kam er zunächst nur zögerlich nach. Auf dem Bahnsteig leistete er plötzlich Widerstand und versuchte den Kontrollort zu verlassen. Er konnte jedoch von den Bundespolizisten daran gehindert werden. Hierbei zog er sich eine Platzwunde zu. Währenddessen beleidigte er die Beamten fortwährend. Nachdem die Platzwunde ärztlich versorgt wurde, nahmen ihn die Beamten letztendlich in Gewahrsam.
Die Gewahrsamsfähigkeit wurde zuvor von einem Arzt bescheinigt.
Der Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Münster wurde unterrichtet und bestätigte die Gewahrsamnahme.
Die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei sowie Reisende und das Zugpersonal blieben unverletzt.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und der rechtsradikalen Äußerungen gegen den 56-jährigen Deutschen aus Trier ein.
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