Flensburg (ots) - Bereits am 24.07.16 meldete sich der Geschädigte eines Fahrraddiebstahls bei der Polizei, um eine Anzeige zu erstatten. Nur eine Woche später hat er das Fahrrad bei einer Plattform im Internet eindeutig an individuellen Merkmalen als das seine erkannt. Er vereinbarte gemeinsam mit der Polizei einen Ankauf des Rades - am 01.08.16 gg. 19:30 Uhr erfolgte nach kurzer Flucht die vorläufige Festnahme eines 16-jährigen Jugendlichen. Angaben zur Sache machte er nicht. Zum Glück hatte der Geschädigte die Rahmennummer, so konnte das Fahrrad als sein Eigentum festgestellt werden und wurde ihm wieder ausgehändigt.
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