POL-MR: Erpresserischer Drohanruf Angeblicher BAMF-Mitarbeiter droht mit Abschiebung

04.08.2016 – 15:44

Marburg-Biedenkopf (ots) - Erpresserischer Drohanruf Angeblicher BAMF-Mitarbeiter droht mit Abschiebung

Marburg - Eine aus Indien stammende 24-jährige Studentin steht noch immer sichtbar unter dem Eindruck des am Mittwoch, 03. August erhaltenen Drohanrufs. Sie traute sich nach dem Telefonat weder aus ihrer Wohnung noch ans Telefon. Der aus Indien anrufende, besorgte Vater hatte die Polizei informiert, die nunmehr wegen Betrugs und Erpressung ermittelt. Der Anrufer, ein angeblicher Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), drohte in insgesamt sieben (!) Telefonaten mit der Abschiebung und versetzte dabei die Studentin in Angst und unter Druck. Da sie den geforderten Geldtransfer per Western Union nicht leisten konnte, fordert der Anrufer sie auf, den geforderten Betrag von 2000 Euro durch den Kauf von i-Tunes-Karten und Übermittlung der Codes zu begleichen. Im Display des Telefons der Studentin erschienen gefälschte mit Computerprogrammen generierte Telefonnummern, die tatsächlich existent sind und zum BAMF gehören.

Beim BAMF gibt es bereits seit 2014 immer wieder Beschwerden über erpresserische Drohanrufe, bei denen die Telefonnummer des Bürgerservices des Bundesamtes im Display erscheint. Immer drohen die Anrufer mit Abschiebung und geben dann die Möglichkeit dieser Abschiebung durch Zahlen einer bestimmten Summe zu entgehen. Die scheinbar bestens informierten Anrufer kennen nicht nur die Adressen und Erreichbarkeiten ihrer Opfer, sondern auch Pass- und Visanummern oder auch den Arbeitgeber. Aus früheren Veröffentlichungen geht hervor, dass die Täter drei- bis vierstellige Beträge verlangen. Sie begründen ihre Forderungen sehr unterschiedlich. Einmal sind es angeblich fehlerhafte Unterlagen für den Aufenthaltstitel der Ehefrau. Dann sind die Daten im Visaantrag falsch und die Ausweisung noch am selben Tag steht bevor. In einem Fall erfolgte auch eine Haftandrohung, weil der Visantrag ein falsches Geburtsdatum enthält. Gefordert wird dann die Überweisung des Geldes über Western Union oder aber wie jetzt in Marburg die Zahlweise mit den Wertkarten.

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gibt es eine entsprechende Warnmeldung! (Fraud Phone Calls!)

Martin Ahlich

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