POL-SZ: Pressemeldung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für den Bereich Salzgitter vom 04.08.2016

04.08.2016 – 08:25

Peine (ots) - Werbebanner entwendet

Wie jetzt erst angezeigt wurde, ist in der Zeit von Fr., 10.06.2016, 12:00 Uhr, bis Mo., 20.06.2016, 12:00 Uhr, in Salzgitter Bad, Nord-Süd-Straße, ein an der Brücke über der Braunschweiger Straße angebracht gewesenes Werbebanner für das Altstadtfest in Salzgitter Bad von einer bisher unbekannten Person entwendet worden. Die Schadenshöhe liegt bei ca. 200 Euro.

Gartenlauben aufgebrochen

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurden in Baddeckenstedt, OT Rhene, in der Dorfstraße auf drei Grundstücken jeweils die Gartenlauben und eine Garage aufgebrochen. Der oder die bisher unbekannten Täter durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten in einem Fall diverse alkoholische Getränke und eine Kurzaxt sowie einen Hammer. Nach bisherigen Erkenntnissen entstand ein Schaden in Höhe von insgesamt ca. 350 Euro.

Vier weitere Einbrüche gab es in Salzgitter Bad, Braunschweiger Straße, in der Anlage des Kleingartenvereins Finkenhain. Hier hebelten der oder die Unbekannten im Zeitraum von Sonntag bis Mittwoch in vier Parzellen jeweils die Gartenlauben, bzw. die Geräteschuppen auf und entwendeten daraus diverse Gegenstände. Nach ersten Erkenntnissen liegt der Schaden hier bei ca. 500 Euro.

Ob es einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Einbrüchen in Baddeckenstedt und Salzgitter Bad gibt, wird zur Zeit noch überprüft.

Kellerraum aufgebrochen

In Salzgitter, in der Mozartstraße, wurde in der Zeit von Montag, 25.07.2016, bis Mittwochabend dieser Woche, die Kellertür in einem Wohnhaus aufgebrochen. Aus dem Kellerraum entwendeten der oder die Täter Werkzeuge im Wert von ca. 250 Euro.

Verkehrsunfallflucht

Am Mittwoch, in der Zeit von 05:15 Uhr bis 08:45 Uhr, wurde in Salzgitter Thiede, im Pappeldamm, ein dort ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand abgestellter Pkw Smart von einem anderen Verkehrsteilnehmer vorn rechts beschädigt. Dieser entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um die Begleichung des von ihm angerichteten Sachschadens in Höhe von ca. 1.500,- Euro zu kümmern.

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