Magdeburg (ots) - Am Freitagmorgen bemerkte eine Streife der Bundespolizei gegen 02.20 Uhr einen schlafenden Mann im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofes. Die Bundespolizisten kontrollierten ihn. Die fahndungsmäßige Überprüfung des 26-Jährigen im Datenbestand der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden. Demnach wurde er wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 120 Euro verurteilt. Dem Mann wurde die Festnahme ausgesprochen. Da er nicht in der Lage war, die Geldstrafe zu begleichen, wurde er um 04.10 Uhr an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben, wo er die nächsten 12 Tage verbringen wird.
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