POL-ME: Gefährliche Fahrzeugmängel und keine Fahrerlaubnis – Mettmann – 1608025

05.08.2016 – 10:47
POL-ME: Gefährliche Fahrzeugmängel und keine Fahrerlaubnis - Mettmann - 1608025
Diese Rahmenteil aus Metall löste sich in Folge starker Korrosion während der Kontrolle vom Unterboden des Fiat Ducato

Mettmann (ots) - Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, die Polizei-Kradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann am 03.08.2016 auf dem Südring (B7) in Mettmann durchführten, stoppten die Beamten ein 57-jähriger Düsseldorfer mit einem Kleinlaster. Der aus dem Baujahr 1997 stammende Fiat Ducato wies bereits bei einer ersten Begutachtung so große Durchrostungen auf, dass eine Prüfung beim örtlichen TÜV in Mettmann angeordnet und durchgeführt wurde.

Das dortige Urteil des amtlichen Prüfers war entsprechend eindeutig: VERKEHRSUNSICHER ! Dem LKW-Fahrer konnte nur noch eine letzte Fahrt zur Außerbetriebssetzung des Ducatos genehmigt werden. Die bei der Untersuchung festgestellten Mängel waren vielfältig: Bremsen waren verschlissen, ihre Bremswirkung vollkommen unzureichend. Lichttechnische Mängel und starke Durchrostungen fielen zudem besonders ins Auge. So löste sich bei der Prüfung des Fahrzeugs in Folge der starken Korrosion eine komplette Rahmenverstärkung vom Unterboden des LKW. Wäre diese, beispielsweise während einer Autobahnfahrt abgefallen, hätten zumindest erhebliche Sachschäden bei anderen Verkehrsteilnehmer die Folge sein können. Ein solcher Unfall, wie er sich erst wenige Tage zuvor (30.07.2016) auf der BAB 31 nahe Dorsten ereignete, zeigte auf tragische Art und Weise, dass verlorene Ladungs- oder Fahrzeugteile zu erheblichen Unfallschäden, hier sogar zum Tode eines Menschen führen können.

Bei einer zwischenzeitlich durchgeführten Überprüfung von Angaben des LKW-Fahrers, der am Kontrolltag keinen Führerschein mitführte und behauptet seine Fahrerlaubnis im Ausland erworben zu haben, ergab weitere Fakten für die Anzeigenerstattung gegen den 57-jährigen Düsseldorfer. Offensichtlich waren die Angaben des Beschuldigten falsch, denn auch im Ausland konnte keine registrierte Fahrerlaubnis des Mannes festgestellt werden. Somit erweitert sich die Anzeige, wegen erheblicher Mängel am geführten Fahrzeug, nun auch noch auf das Fahren des Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis.

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