Mönchengladbach (ots) - Der zeitliche Ablauf der von der Polizei getroffenen Maßnahmen führte, da nicht zu Genüge präzisiert, zu vereinzelten Irritationen.
Tatsächlich wurde die Polizei am 02.08.2016 vom Krankenhaus über den Sachverhalt informiert. Daraufhin wurde ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der am 03.08.2016 vollstreckt wurde.
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