Pressericht vom 05.08.2016

Pressericht vom 05.08.2016 1364. Einbruch in Juweliergeschäft in Pasing mittels DNA-Treffer geklärt

1365. Pkw fährt gegen Motorrad; eine Person leicht verletzt – Milbertshofen

1366. Falsche Handwerker im Westend

1367. „Fahrradführerscheine“ für 13.312 Münchner Schüler und Schülerinnen im Schuljahr 2015/16

1368. Dachstuhlbrand in Pullach


1364. Einbruch in Juweliergeschäft in Pasing mittels DNA-Treffer geklärt Am Montag, 28.03.2016, gegen 03.15 Uhr, drang ein zunächst unbekannter Täter über ein Fenstergitter in ein Juweliergeschäft ein. Er riss dieses dabei aus der Verankerung. Anschließend schlug er ein Oberlicht ein, drückte ein weiteres Gitter zur Seite und konnte so in das Geschäft eindringen.

Dort nahm er 65 Mobiltelefone mit sich und flüchtete auf dem gleichen Weg aus dem Geschäft. Die Schmuckabteilung und die Kasse ließ er dabei unbeachtet.

Im Rahmen der Tatortarbeit konnten vor Ort tatrelevante Spuren gesichert werden. Mit Hilfe einer Überprüfung durch das Bayerische Landeskriminalamt konnte dabei die DNA-Spur einem mittlerweile 16-jährigen Rumänen zugeordnet werden. Des Weiteren ergaben die Ermittlungen, dass der 16-Jährige ungefähr 4 Wochen nach dem Einbruch eines der Mobiltelefone in einem Handygeschäft in München verkaufte. Zur Bekräftigung legte er dabei noch seinen Ausweis mit vor. Hier wurde eine separate Strafanzeige wegen Betrug erstellt.

Der Tatverdächtige ist aktuell unbekannten Aufenthalts, weshalb noch nicht an ihn herangetreten werden konnte.


1365. Pkw fährt gegen Motorrad; eine Person leicht verletzt – Milbertshofen Am Donnerstag, 04.08.2016, gegen 15.55 Uhr, fuhr ein 56-Jähriger aus dem Landkreis München mit seinem BMW auf der Schleißheimer Straße stadtauswärts.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand missachtete er an der Kreuzung zum Frankfurter Ring das dort für ihn geltende Rotlicht. Er fuhr in die Kreuzung ein und stieß frontal gegen ein von rechts kommendes Motorrad mit einem 24-jährigen Münchner. Dieser hatte Grünlicht und wollte nach links in die Schleißheimer Straße abbiegen.

Der 24-jährige Motorradfahrer stürzte mit samt seiner Suzuki auf die Fahrbahn. Dabei zog er sich glücklicherweise nur leichte Verletzungen zu. Er wurde ambulant in einem Krankenhaus behandelt.

Es entstand ein gesamter Sachschaden von ca. 3.000 Euro.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich mit dem Unfallkommando, Tegernseer Landstraße 210, 81549 München, Tel.: 089/6216-3322, in Verbindung zu setzen.
Die Polizei sucht insbesondere eine Rollerfahrerin, die sich zunächst als Ersthelferin zur Verfügung gestellt hatte. Sie war dem Unfallverursacher in nördlicher Richtung auf ihrem Roller gefolgt und hatte den Rotlichtverstoß des 56-Jährigen beobachtet und es diesem noch an der Unfallstelle vorgeworfen. Die Zeugin ist ca. 30-40 Jahre alt, trug einen Jethelm und fuhr mit einem weißen Roller.


1366. Falsche Handwerker im Westend Am Donnerstag, 04.08.2016, gegen 11.00 Uhr, gab sich ein bislang unbekannter Mann gegenüber einer 89-Jährigen an ihrer Wohnungstür als Handwerker aus. Er sagte ihr dabei, dass er die Wasserleitungen überprüfen müsse.

Er ging mit ihr in das Badezimmer, wo sie den Duschkopf halten sollte. In der Zwischenzeit konnte ein zweiter Mann unbemerkt in die Wohnung gelangen. Dabei entwendete er aus der Küche einen dort liegenden Geldbeutel. Vermutlich von einem weiteren unbekannten Täter wurde der sogenannte Handwerker telefonisch verständigt, dass dieser angeblich der Chef sei und gerade im Keller wäre. Der Mann sagte zur 89-Jährigen, dass sie jetzt gehen könnten. Daraufhin verließen beide Täter die Wohnung. Den zweiten Täter konnte die 89-Jährige dabei lediglich als Schatten wahrnehmen.

Täterbeschreibung:
Angeblicher Handwerker:
männlich, ca. 170 cm groß, ca. 40 Jahre alt, kräftige Statur, dunkle Haare, sprach Hochdeutsch, trug ein helles T-Shirt und eine dunkle Jeans.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.


1367. „Fahrradführerscheine“ für 13.312 Münchner Schüler und Schülerinnen im Schuljahr 2015/16 Auch im abgelaufenen Schuljahr 2015/16 waren 29 Verkehrserzieher des Polizeipräsidiums München mit 11 Jugendverkehrsschulen im Stadtbereich und drei im Landkreis München eingesetzt und führten an allen 244 Grund-, Förder-, Privat- und muttersprachlichen Schulen die Radfahrausbildung in der 4. Jahrgangsstufe durch. Mit dieser Ausbildung werden die Kinder auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet.

Die Polizeibeamten wurden von den Kindern schon sehnlichst erwartet und so mancher Erstklässler beobachtete mit Interesse und Bewunderung die Kinder der 4. Klassen, die mit den Fahrrädern auf dem Verkehrsparcours im Schulhof übten.

14.085 Schüler und Schülerinnen (Stadt 10.769, Land: 3.316) nahmen im vergangenen Schuljahr an der Schulung teil. Damit wurden 97,08 % aller ausbildungsfähigen Kinder erreicht.

13.312 Schüler und Schülerinnen, also 94,5 % (Stadt: 10.059, Land: 3.253), haben die theoretische und praktische Prüfung bestanden und sind somit stolze Besitzer des „Fahrradführerscheins“.

Ablauf und Inhalt der Radfahrausbildung in den 4. Klassen der Grundschulen und 5. Klassen der Förderschulen:

Die praktische Ausbildung in den Jugendverkehrsschulen umfasst, einschließlich der Prüfungseinheit, vier Übungseinheiten im Schonraum (i.d.R. Verkehrsparcours im Pausenhof) und eine Übungseinheit im öffentlichen Straßenverkehr. Die Teilnahme an der Übungseinheit im „Realverkehr“ setzt grundsätzlich das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrradprüfung voraus.

Schwerpunkte der praktischen Ausbildung sind das Wissen, Können und Verstehen der Vorfahrtsregel „rechts vor links“, der Vorfahrtsregelungen durch Verkehrszeichen und Ampel, des Linksabbiegens, des Vorbeifahrens an Hindernissen und das Erkennen und Vermeiden des „Toten Winkels“. Der „Tote Winkel“ ist der Gefahrenbereich vor, seitlich und hinter einem Lkw, der vom Fahrer nicht mit den Fahrzeugspiegeln eingesehen werden kann.

Aber nicht nur die Praxis zählt. Parallel zu den Übungen wird mit der jeweiligen Lehrkraft eifrig die Theorie der Straßenverkehrsordnung gepaukt, die dann abschließend anhand eines Testbogens mit 20 Fragen geprüft wird.

Mit bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält jedes Kind eine Urkunde, einen Prüfungsausweis für Radfahrer, einen Fahrradwimpel und einen Aufkleber mit dem Zertifikat „Geprüfter Radfahrer“ ausgehändigt.

Mit dem „Radfahrführerschein“ in der Tasche findet nun die Übungseinheit im öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung der Verkehrserzieher der Polizei und den Lehrkräften statt, dabei können die Kinder ihr Können umsetzen.

In kleinen Gruppen von drei bis fünf Schülern wird im näheren Schulbereich eine vorher festgelegte Strecke gefahren. Die Fahrt dauert ca. 20 Minuten pro Gruppe. Die Kinder fahren dabei mit ihren eigenen Fahrrädern, die vorher auf Verkehrssicherheit überprüft worden sind. Wie im Schulhof wird natürlich auch bei der Fahrt in der Verkehrswirklichkeit nur mit Helm gefahren.

Die jungen Verkehrsteilnehmer verfügen jetzt nicht nur über ein grundsätzliches Regelwissen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sondern auch über eine „Kompetenzerfahrung“, die sie befähigt, sich eigenverantwortlich und verkehrsgerecht zu verhalten.

Die Kinder bedürfen aber auch weiterhin der Unterstützung der Eltern und aller anderen erwachsenen Verkehrsteilnehmer.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Seien Sie den Kindern stets ein positives Vorbild und festigen so das Vertrauen in das Erlernte.
Beachten Sie immer die Verkehrsregeln, fahren Sie vorrauschauend defensiv und tragen Sie beim Radfahren zu ihrer eigenen Sicherheit einen geeigneten und passenden Fahrradhelm!

Speziell die Zahlen der Schulwegunfälle* verdeutlichen eindringlich die Gefahr für Kinder mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr und die besondere Rücksichtnahme der Erwachsenen. Von 110 verletzten Schulkindern im Alter von 6 bis 14 Jahren verunglückten 61, also 55,45 % als Radfahrer.

Der 2015/2016 weiterhin stark wachsende Fahrradverkehr aller Altersgruppen forderte im Jahr 2015 im Bereich des Polizeipräsidiums München mit fünf getöteten und 2.659 verletzten Radfahrern viele tragische Einzelschicksale*. Das Einhalten der Verkehrsregeln und ein vorausschauendes Fahren sind unabdingbar für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Zudem kann die Benutzung eines Fahrradhelms schwere Kopfverletzungen verhindern.

Sind Radfahrer an Verkehrsunfällen beteiligt, unterliegen sie einem deutlich höheren Risiko verletzt oder getötet zu werden. Alle fünf getöteten Radfahrer trugen keinen Fahrradhelm. In zwei dieser Fälle erlagen die Radfahrer an den Folgen ihrer Kopfverletzungen.

*Quelle: Verkehrsbericht 2015, Polizeipräsidium München






1368. Dachstuhlbrand in Pullach Am Donnerstag, 04.08.2016, kam es gegen 17.30 Uhr zu einem Brand im Dachgeschoss eines Wohnanwesens in der Gistlstraße in Pullach.

Hier hatte der 63-jährige Hausbesitzer im Obergeschoss tagsüber Renovierungsarbeiten durchgeführt. Dabei wurde der Boden abgeschliffen und wieder neu eingelassen. Zum Lüften blieb das Fenster der Dachgaube offen.

Der 63-Jährige verließ anschließend das Wohnanwesen und ging zum Einkaufen.

Eine Nachbarin entdeckte eine Rauchentwicklung im Bereich der Dachgaube und verständigte die Feuerwehr. Diese musste sich gewaltsam Zutritt zum Haus verschaffen und löschte schließlich den Brand. Die Flammen hatten einen Großteil der Gaube erfasst und hatten auf den Dachstuhl übergegriffen. Dieser musste auf der Suche nach Glutnestern großflächig geöffnet werden.

Die Freiwillige Feuerwehr Pullach wurde dabei von der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald unterstützt. Verletzt wurde zum Glück niemand.

Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 100.000 Euro geschätzt.

Die weiteren Ermittlungen wurden von der Münchner Kriminalpolizei übernommen. Ein technischer Defekt oder auch ein Fehlverhalten des Hausbesitzers werden aktuell als Brandursache ausgeschlossen. Man geht davon aus, dass sich wohl Staub oder leicht entflammbare Stoffe aufgrund der intensiven Sonneneinstrahlung in Verbindung mit einem möglichen Wärmestau selbst entzündet haben könnten. Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.