BPOL-KS: Bahnanlagen sind keine Spielplätze

08.08.2016 – 14:30
BPOL-KS: Bahnanlagen sind keine Spielplätze
Symbolbild_Bundespolizei_keine Spielplätze

Gießen/Frohnhausen/Niederwalgern (ots) - "Spielende Kinder im Gleis im Streckenabschnitt Fronhausen/ Niederwalgern". So lautete eine Meldung an die Bundespolizei am Freitag, dem 05.08.2016, gegen 16 Uhr. Sofort wurde eine Streckensperrung veranlasst.

Eine Streife der Bundespolizei konnte zwei spielende Jungen (11, 12) aus Frohnhausen antreffen. Sie gaben zu sich im Gleisbereich aufgehalten zu haben. Dort haben sie Gegenstände auf die Gleise gelegt.

Die Bundespolizisten haben die Beiden in Schutzgewahrsam genommen. Eine Belehrung über die Gefährlichkeit des Handelns erfolgte durch die Polizisten nach Übergabe an die Erziehungsberechtigten.

Der stellvertretende Leiter der Bundespolizeiinspektion Kassel, Polizeirat Rainer Paul, sagte: "Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ein Zug gekommen wäre. In diesem Fall haben die Kinder Glück gehabt."

Bei Kenntnis von spielenden Kindern im Gleisbereich ist immer schnelles Handeln erforderlich. Die sofortige Streckensperrung und der schnelle Polizeieinsatz haben größeren Schaden verhindert. Die Strecke war bis 16.50 Uhr komplett gesperrt, wodurch es zu nicht unerheblichen Verspätungen auf der Strecke kam.

Hinweise der Bundespolizei für Eltern und Erziehungsberechtigte: "Machen Sie Ihren Kindern die Gefahren, die vom Eisenbahnbetrieb ausgehen, bewusst"

   -	Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung  oft erst sehr spät wahrgenommen werden! 
   -	Aufgrund der schnell fahrenden Züge ist der Aufenthalt im und am Gleisbereich verboten! (Der Bremsweg eines Zuges mit 100 km/h beträgt bis zu 1000 m!) 
   -	Gleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen (z.B. an  Über-/Unterführungen) überquert werden! 
   -	Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen  oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen  können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher  Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. 
   -	Solche Handlungen haben strafrechtliche und zivilrechtliche  Folgen. Neben einem Strafverfahren müssen die Täter auch mit  Schadenersatzansprüchen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder  Privatpersonen rechnen. 

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Peter Dittel
Telefon: 0561 81616 1010
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de