Kempen (ots) - Ein Fahrradhelm kann ein durchaus probates Mittel gegen schwerere Verletzungen, aber zumindest gegen Kopfschmerzen sein. Dies zeigt ein Alleinunfall eines 17-jährigen Radfahrers vom Montag, 08.08.2016. Der junge Mann aus Kempen war mit seinem Fahrrad gegen 20.00 Uhr auf der Ellenstraße in der befahrbaren Fußgängerzone aus Richtung Möhlenring unterwegs. Als er in Höhe der Hausnummer 5 kräftig antreten wollte, sprang, vermutlich aufgrund des schlechten technischen Zustands des Fahrrads, die Kette ab. Der der 17-Jährige flog über den Lenker kopfüber gegen einen Pfeiler an einem Hauseingang. Glücklicherweise zog sich der Radfahrer bei diesem Sturz nur leichte Verletzungen zu, dürfte aber zumindest erhebliche Kopfschmerzen davongetragen haben. Ein Fahrradhelm, den der junge Radler leider nicht trug, hätte vermutlich zumindest diese Kopfschmerzen erheblich gelindert. Radfahrer, die an einem Unfall beteiligt sind, ziehen sich recht häufig teilweise schwere Kopfverletzungen zu. Deshalb rät die Polizei, auch wenn es derzeit keine Helmtragepflicht gibt, zum eigenen Schutz einen Fahrradhelm zu tragen. Die Profis (z.B. bei der Tour de France) machen dies schon seit längerer Zeit. Seien auch Sie ein Profi und den Rad fahrenden Kindern ein Vorbild! Schützen Sie sich beim Radfahren, auch wenn dies im Alltag viel geruhsamer erfolgt als bei Radrennveranstaltungen, im eigenen Interesse mit einem Fahrradhelm! /my (1034)
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