Nettetal-Breyell (ots) - Dass das Telefonieren mit einem Mobiltelefon im Auto nicht nur verboten ist, sondern manchmal auch ungeahnte Folgen haben kann, musste ein 42-jähriger Grefrather am Dienstagabend erfahren. Der Grefrather fuhr am 09.08.2016, um 20.40 Uhr, mit seinem Pkw Nissan auf der Lobbericher Straße in Richtung Kaldenkirchen. In Höhe Felderend musste er verkehrsbedingt hinter einem anderen Fahrzeug halten. Sein Pech war, dass es sich bei diesem Pkw um einen Zivilwagen der Polizei handelte. Noch größeres Pech war, dass die Beamten auch noch in den Rückspiegel ihres Fahrzeugs sahen und bemerkten, dass der 42-Jährige mit dem Handy telefonierte. Die Beamten stiegen aus, um diesen Verstoß zu ahnden. Jetzt machte es der Grefrather noch schlimmer. Er händigte den Fahrzeugschein aus und erklärte, er habe keinen Führerschein dabei. Bei der Überprüfung stellte sich dann heraus, dass er falsche Personalien angegeben hatte, um zu vertuschen, dass er gar keine Fahrerlaubnis hatte. Das Telefongespräch führte also indirekt zu einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Untersagung der Weiterfahrt. Die Polizei weist unabhängig von dem geschilderten Fall darauf hin, dass das Telefonieren im Pkw nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich sein kann, da die Konzentration der Fahrer nachweislich durch Telefongespräche leidet und die Unfallgefahr deutlich ansteigt. Man gefährdet also durch Telefonieren im Fahrzeug nicht nur sich selbst, sondern auch andere, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. /my (1046)
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