Duisburg (ots) - In dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verabredung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat der Haftrichter beim Amtsgericht Duisburg am gestrigen Abend gegen einen der insgesamt drei vorgeführten Beschuldigten Haftbefehl erlassen. Damit befinden sich in dem Verfahren jetzt insgesamt zwei Personen in Untersuchungshaft. Nach weiteren Erkenntnissen, die sich erst während der gestrigen Vorführungen ergeben haben, entfiel der gegen die beiden anderen vorgeführten Beschuldigten zunächst angenommene dringende Tatverdacht, so dass diese wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind. Die Ermittlungen werden gleichwohl auch gegen diese Beschuldigten fortgeführt. Die bisherigen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben keine Hinweise auf eine konkrete Gefahrenlage - insbesondere im Zusammenhang mit einem Fußball Bundesligaspiel - ergeben.
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