Freiburg (ots) - Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 3 zwischen Kaltenherberg und Welmlingen wurde ein VW-Bus mit 114 km/h gemessen. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der 46 Jahre alte Fahrer keinen Führerschein vorweisen, dieser war ihm vor ca. einem Jahre wegen eines Verkehrsverstoßes unter Alkoholeinwirkung abgenommen worden. Aufgrund der Sperrfrist konnte er noch keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Er wird angezeigt, aber auch gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren eingeleitet. Er darf sein Fahrzeug keinen Mitarbeiter überlassen, der keine Fahrerlaubnis hat.
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