Rheinisch-Bergischer Kreis (ots) - Die Masche ist immer sehr ähnlich. Der Anrufer erklärt, dass er Polizist sei, stellt sich auch gerne mit Herr Fischer oder Herr Schneider vor. Im weiteren Verlauf des Gesprächs erklärt der vermeintliche Beamte, dass er gerade eine Rumänische Diebesbande festgenommen habe. Bei den Tätern hätte man Hinweise auf verschiedene Personen und Bankdaten finden können. Unter anderem auch die Daten der nun angerufenen Person. Dann will der Mann am Telefon angeblich Daten über Konten und Wertsachen auf Listen abgleichen. In Wirklichkeit fragt er so die Geschädigten geschickt über persönliche Daten aus.
Bereits sieben Fälle hat es im Rheinisch-Bergischen Kreis innerhalb der letzten drei Wochen gegeben. In zwei Fällen waren die Geschädigten am Telefon so eingeschüchtert worden, dass sie tatsächlich Auskunft erteilten. Der Täter redete auf die Angerufenen ein. Er schürte Ängste vor Einbruch und Betrug.
So konnte er in einem Fall die Geschädigte überzeugen, viel Geld von ihrem Konto abzuholen. Angeblich wollte man auf den Geldscheinen Fingerabdrücke der Bankangestellten abgleichen und sicherstellen. In gutem Glauben, das Geld einem Polizisten zu übergeben, händigte die Geschädigte ihr Erspartes einem weiteren Täter aus.
In dem anderen Fall leerte die Geschädigte zum Teil ihre Konten. Das Geld sollte bei der Polizei verwahrt werden, damit es in ihrem Haus und von ihrem Konto nicht gestohlen werden konnte. Auch sie übergab das Geld und sogar ihren Schmuck in gutem Glauben leider einem Dieb.
In fast allen Fällen erschien im Display der Telefone die 110 oder gar keine Nummer. Damit glaubten die Geschädigten, tatsächlich von einer Polizeidienststelle angerufen zu werden. Doch gibt es inzwischen die Möglichkeit, die angezeigte Nummer zu manipulieren. Das nennt sich Call-Id-Spoofing. Die Anrufer telefonieren über das Internet und können so jede x-beliebige Nummer im Display anzeigen lassen, um ihre Identität zu verschleiern oder bei dem Angerufenen eine falsche Identität vorzutäuschen. Tatsächlich kann keine Polizeidienststelle mit der Notrufnummer 110 einen Bürger / eine Bürgerin anrufen.
Die Polizei RheinBerg warnt ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche und gibt folgende Hinweise.
- Ein Sachbearbeiter der Polizei wird niemanden, der von einer Straftat betroffen ist, telefonisch vernehmen. Der Bürger wird auf die zuständige Dienststelle geladen oder in Ausnahmefällen zu Hause vernommen. Dabei kann er sich mit seinem Dienstausweis ausweisen.
- Die Polizei erfragt grundsätzlich keine Bankdaten am Telefon.
- Telefonnummern im Display des Telefons sind nicht aussagekräftig. Mit der Notrufnummer der Polizei können Sie nicht von Polizisten angerufen werden! Haben Sie Zweifel an der Identität des Anrufers oder wollen Sie sich vergewissern, ob dieser auch tatsächlich ein Polizeibeamter ist, fragen Sie auf der betreffenden Polizeidienststelle unter der im Telefonregister angegebenen Rufnummer nach. (gb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
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Telefon: 02202 205 120
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