Nettetal-Kaldenkirchen (ots) - Dass es nicht ausreicht, nach einem Unfall einen bloßen Zettel am beschädigten Fahrzeug zurückzulassen, musste ein 20-jähriger Elmpter lernen. Der 20-Jährige hatte beim Zurücksetzen auf dem Marktplatz in Kaldenkirchen einen geparkten Pkw angefahren. Er hängte einen handgeschriebenen Zettel an die Windschutzscheibe: "Tschuldige, Ich habe Ihr Auto angefahren!" Auf dem Zettel hinterließ er jedoch nur seine Initialen ohne Hinweis auf seine Anschrift oder Erreichbarkeit. Anschließend verließ er die Unfallstelle, obwohl er an der Unfallstelle hätte warten müssen. Das bloße Hinterlassen eines Zettels reicht in einem solchen Fall nicht aus. Ein aufmerksamer Zeuge notierte sich das Kennzeichen des Unfallverursachers und die Polizei konnte ihn so recht schnell ermitteln. Er sieht sich jetzt mit einer Strafanzeige wegen Unfallflucht konfrontiert. Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigen, dessen Fahrer nicht vor Ort ist. Sollten Sie eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten und im Zweifel die Polizei informieren, damit diese Ihre Personalien aufnehmen kann. Ein Zettel am beschädigten Fahrzeug reicht nicht aus. /my (1065)
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