Güstrow (ots) -
Am 20.08.2016 beschädigten zwei männliche Personen eine Hauseingangstür in der Straße "Zu den Wiesen", indem sie die Scheibe einschlugen. Die Täter konnten entkommen. Die gleiche Tür wurde am darauffolgenden Tag noch einmal weiter zerstört. Da kurz darauf beim gleichen Haus eine Fensterscheibe im 3. OG mit einem Stein eingeworfen wurde, liegt nahe, dass sich Geschädigter und Täter kennen. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein mit zwei Personen besetzter PKW kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass sie im PKW ein Futteral mitführten, in welchem sich angeblich Angeln befanden. Bei der näheren Überprüfung entpuppten sich die "Angeln" als Luftdruck-Lang- und Kurzwaffen. Da kein Waffenschein vorgelegt werden konnte, wurden die Waffen sichergestellt und gegen den Besitzer Anzeige erstattet. Am Samstag kam es gegen 14:30 Uhr im Bereich des Spaldingsplatzes zu einer Bedrohung. Täter und Geschädigter kannten sich. Der Täter drohte, den Geschädigten umzubringen und hielt einen Gegenstand in der Hand, ohne diesen tatsächlich einzusetzen. Der Täter flüchtete anschließend und konnte nicht mehr ergriffen werden. Gegen 17:00 Uhr wurde der Polizei am Samstag der Brand einer Rundballenpresse in Groß Breesen mitgeteilt. Die Überprüfung ergab, dass kein Fremdverschulden vorlag. Die Presse brannte völlig aus. Es entstand ein Schaden von ca. 80.000,-EUR Nach Hinweisen stellten Beamte des PHR Güstrow am Sonntag im Pfahlweg einen 26-jährigen Führer eines VW Polo fest, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Außerdem war der PKW nicht zugelassen. Der Fahrer gab an, dass er gerade dabei ist, den Führerschein zu erwerben. Detlef Uhl Polizeihauptkommissar Dienstgruppenleiter
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