Mettmann (ots) - Am frühen Samstagmorgen des 20.08.2016 kam es in Ratingen, auf der Heinrich-Hertz-Straße zu einem Wohnungsbrand, der einen größeren Feuerwehr- und Polizeieinsatz nach sich zog. Die Wohnungsinhaberin wurde gegen 06:15 Uhr durch einen in der Wohnung angebrachten Rauchmelder geweckt und stellte dadurch fest, dass es auf dem Balkon und dem Kinderzimmer brannte. Sie und ihre Familie konnten sich selbständig aus der Wohnung retten. Die Wohnung in der zweiten Etage des viergeschossigen Acht-Familienhauses Hauses brannte hingegen vollständig aus. Zur Brandbekämpfung war die Feuerwehr Ratingen mit etwa 50 Einsatzkräften vor Ort, die durch die Polizei mit 13 Einsatzwagen u.a. durch Absperr- und Verkehrsregelungsmaßnahmen unterstützt wurde. Während der Brandbekämpfung wurde die Arbeit der Feuerwehr durch mindestens zwei Schaulustige behindert, die auch einem polizeilich ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkamen, sodass die beiden männlichen Personen vorübergehend zur Durchsetzung des Platzverweises in das polizeiliche Gewahrsam der Polizeiwache gebracht wurden. Die Brandwohnung und die darüber liegende Wohnung sind durch den Brand, bzw. die Rauchgase derzeit nicht mehr bewohnbar. Die unter der Brandwohnung liegende Wohnung wurde durch Löschwasser beschädigt. Die vor Ort erschienene Kriminalpolizei beschlagnahmte und versiegelte die Brandwohnung. Die Brandspezialisten der Kripo werden am nächsten Werktag versuchen, die Brandursache zu ermitteln. Am Gebäude und den betroffenen Wohnung entstand Sachschaden, dessen Höhe derzeit nicht beziffert werden kann. Die betroffenen Bewohner konnten bei Freunden/Verwandten untergebracht werden. Die Feuerwehr konnte zudem noch die Katze der Wohnungsinhaberin, die sich auf den Balkon geflüchtet hatte, unverletzt retten. Dass hier kein Personenschaden entstanden ist, ist hier nur dem Rauchmelder, der in der Wohnung angebracht war, zu verdanken, denn dieser konnte die Bewohner der Wohnung wecken, die sich dadurch selber retten konnten.
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