Freiburg (ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN - (4 Meldungen) -
Denzlingen: Mit Alkohol aber ohne Führerschein
In der Nacht zum Sonntag um Mitternacht fiel ein 48-jähriger Autofahrer wegen seiner Schlangenlinien auf, als er auf der B3 von Emmendingen kommend Richtung Denzlingen unterwegs war. In Höhe Wasser soll er fast vollständig auf die linke Fahrbahnseite geraten sein. Im Zuge der Fahndung durch die von einer Verkehrsteilnehmerin verständigte Polizei wurde das Fahrzeug dann in Denzlingen in der Nähe des Bahnhofes gesichtet. Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich nicht nur die Alkoholbeeinflussung beim Fahrer, er hatte zudem keine Fahrerlaubnis und sein Pkw war weder zugelassen noch versichert. Außerdem wurde er von verschiedenen Justizbehörden mittels Haftbefehl gesucht, sodass er noch in der Nacht in eine Haftanstalt eingeliefert wurde. Die neuerlichen Vergehen werden seinen Gefängnisaufenthalt sicher nicht verkürzen.
Denzlingen: Mit Alkohol aber ohne Helm
Unter erheblicher Alkoholbeeinflussung stürzte am Sonntag um die Mittagszeit eine Radfahrerin bei der Einmündung Rosenstraße/Schwarzwaldstraße. Die 50-jährige Frau war über die dortige Verkehrsinsel gefahren und anschließend auf die Fahrbahn gestürzt, wobei sie sich Gesichts- und Kopfverletzungen zuzog. Sie hatte keinen Schutzhelm getragen. Wegen ihrer Alkoholisierung, die aufgrund des Alco-Tests als nicht unerheblich und sehr auffällig zu bezeichnen ist, wurde eine Blutentnahme angeordnet.
Waldkirch: Roller entwendet
Bislang unbekannter Täter entwendete am Samstag, zwischen 13 und 23 Uhr, beim Bahnhof in Waldkirch einen Motorroller Peugeot, Typ Jet Force, schwarz. Wer hat möglicherweise Wahrnehmungen gemacht, die mit der Tat in Verbindung gebracht werden können? Hinweise bitte an das Polizeirevier Waldkirch, Telefon 07684/40740.
Winden: Mittags unter Drogeneinfluss
Bei einer anlasslosen Verkehrskontrolle am Sonntagmittag in Niederwinden begründeten eindeutige körperliche Merkmale und Reaktionen des Fahrers, dass er aktuell unter Drogeneinfluss stehen könnte. Da er einen Drogenvortest vehement ablehnte, musste eine Entscheidung des Bereitschaftsrichters herbeigeführt werden, der eine Blutentnahme anordnete. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
RW/hz/ff
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