Schönberg/Dassow (ots) - Auf der Autobahn 20 und auf der Landesstraße 01 kam es am Dienstag und Mittwoch zu einer seitlichen Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang. Am Dienstagabend wollte ein 44-jähriger Audi-Fahrer zwei vorausfahrende Fahrzeuge von Dassow kommend in Richtung Klütz überholen. Als der Audi auf der Höhe des Opels war, machte der 49-Jahre alte Opel-Fahrer unbeabsichtigt einen leichten Schlenker nach links und es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Ein Rettungswagen versorgte das 10-jährige Mädchen, welches im Audi mitfuhr, wegen eines erlittenen Schocks. Die Fahrstreifen der Landesstraße 01 sind im Bereich der Unfallstelle nicht durch eine Fahrstreifenbegrenzung gekennzeichnet. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Die Fahrer konnten die Fahrt im Anschluss an die Unfallaufnahme weiter fortsetzen. Auf der Autobahn 20 kollidierte am Mittwoch gegen 6:30 Uhr ein Pkw und Lkw während des Überholens. Die Fahrzeuge waren in Richtung Lübeck unterwegs, als es im Bereich Schönberger Land zum Unfall kam. Eine 65 Jahre alte Fahrerin eines Opels wollte einen Lkw überholen und verlor aus bislang ungeklärten Gründen beim Ausscheren auf den Überholfahrstreifen die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Opel stieß mit dem Heck des Sattelaufliegers zusammen. In der weiteren Folge wurde der Pkw gegen die Mittelschutzplanke und zurück auf die Fahrbahn geschleudert, wo der Pkw in der Mitte der Fahrbahn zum Stehen kam. Verletzt wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand. Der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die A 20 wurde aus diesem Grund in dem Bereich der Unfallstelle kurzzeitig voll gesperrt. Auch nach der Bergung des Fahrzeugs konnte der Verkehr aufgrund von Verunreinigungen durch den Unfall nur auf dem Standstreifen vorbeigeleitet werden, bis die Reinigungsarbeiten beendet waren. Fehler beim Überholen zählte im Jahr 2015 im Bereich der Polizeiinspektion Wismar zur fünfthäufigsten Unfallursache mit Personenschäden. Die Polizei rät daher allen Verkehrsteilnehmern, bei einem Überholvorgang sowohl als Überholender als auch Überholter besonders die gegenseitige Vor- und Rücksichtnahme zu beachten, gegebenenfalls auch von einem Überholvorgang abzusehen, wenn es z.B. die Verkehrslage nicht zweifelsfrei zulässt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de