Frankfurt (ots) - (em) Erste Ermittlungen haben ergeben, dass die Aussagen des 51-Jährigen gegen die des 21-Jährigen stehen. Es ist nicht bekannt, wie die Auseinandersetzung konkret verlaufen ist. Auch muss noch geklärt werden, inwieweit es sich bei dem 21-Jährigen tatsächlich um den damaligen Dieb handelt und inwieweit dieser Vorfall zur Anzeige gebracht wurde.
Es wird nun wegen wechselseitiger Körperverletzung bzw. gegen den 51-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
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