Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld / Stadtgebiet
Sollten Sie als Erwachsener an einem Unfall mit einem Kind beteiligt sein, dann bleiben Sie vor Ort und informieren die Polizei und wenn nötig die Feuerwehr!
Auch wenn ein Kind bei einem Verkehrsunfall nicht angefahren wurde oder das Kind unverletzt blieb, so gilt in jedem Fall: warten Sie als Beteiligter an der Unfall-stelle und wählen Sie die 110. Es reicht nicht aus, sich nur nach dem Gesundheits-zustand des Kindes zu erkundigen und weiter zu fahren. Gerade die jungen Verkehrsteilnehmer können nach dem ersten Schreck oft nicht die Folgen eines Unfalls abschätzen.
Das sollte für Sie nach einem Verkehrsunfall beachten:
Sind sie an einem Unfall beteiligt, dann bleiben Sie am Unfallort und verständigen Sie Polizei oder Feuerwehr.
Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinklicht ab. Denken Sie daran, Ihre Warnweste griffbereit im Fahrzeug aufzubewahren, damit Sie sich die Weste schnell überstreifen können, wenn Sie ihr Auto verlassen.
Anschließend kümmern Sie sich, wenn nötig, um verletzte Personen. Oft reicht die bloße Anwesenheit oder eine Betreuung von Unfallopfern aus, damit sich Verletzte nicht hilflos oder allein fühlen.
Wenn Sie bleiben, setzten Sie sich zudem nicht dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aus!
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
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Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0