Goslar (ots) - Verkehrsunfallgeschehen
Im Berichtszeitraum ereigneten sich drei Verkehrsunfälle. In beiden Fällen blieb es glücklicherweise bei Blechschäden. Der erste Vorfall ereignete sich gegen 12:45 Uhr auf einem Parkplatz in der Leibnizstraße. Die 25-jährige Fahrerin parkte mit ihrem PKW Nissan rückwärts aus und übersah dabei einen, hinter ihrem Fahrzeug geparkten, PKW Audi. Der Gesamtschaden wurde hier auf ca. 1000,00 EURO geschätzt.
Finanziell folgenschwerer war der zweite Verkehrsunfall des Tages. Dieser ereignete sich gegen 17:00 Uhr, als der 54- jährige Mercedesfahrer aus Darmstadt seinen Besuch am Hasenbacher Teich beenden wollte. Er fuhr zur genannten Zeit von dem Parkplatz nach rechts in die B 241, in Richtung Clausthal-Zellerfeld ein. Hier übersah er, aufgrund am Straßenrand widerrechtlich parkender Fahrzeuge, den aus Richtung Osterode kommenden 22-jährigen Clausthaler. Trotz sofortiger Vollbremsung konnte ein Zusammenstoß nicht verhindert werden. Der Gesamtschaden beträgt hier etwa 10000,00 EURO. Das es hier so glimpflich ausging, lag vor allem an der Umsicht des 22-Jährigen, der in Anbetracht der parkenden Fahrzeuge die Bundesstraße bereits mit verminderter Geschwindigkeit befuhr.
Gegen 22:25 Uhr befuhr ein 54-jähriger Hannoveraner die B 242 von Clausthal-Zellerfeld in Richtung Wildemann mit seinem PKW Corvette, als plötzlich ein Reh die Fahrbahn kreuzte. Trotz sofortiger Vollbremsung war ein Zusammenstoß mit dem Tier unausweichlich. Der Sachschaden wurde auf ca. 3000,00 EURO geschätzt.
In diesem Zusammenhang ergeht noch ein Hinweis der Polizei Clausthal-Zellerfeld. Bei schönem Wetter und sommerlichen Temperaturen erfreuen sich die Oberharzer Teiche wachsender Beliebtheit. Das ist auch gut so und soll so bleiben. Aber wir möchten trotzdem darauf hinweisen, dass das Parken nicht überall dort erlaubt ist, wo scheinbar Platz ist. Ausgeschilderte Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung! Durch wildes Parken gefährdet man sich selbst und Andere. Dadurch werden Rettungswege versperrt und, wie in dem oben geschilderten Fall, die freie Sicht zur Einfahrt in Bundesstraßen genommen.
i.A. Simson, PK
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