Nr. 2220
Die Erprobung von Distanz-Elektroimpulsgeräten wird zukünftig
auf den Täglichen Dienst in zwei Polizeiabschnitten
ausgeweitet. Bisher waren diese Geräte ausschließlich beim
Spezialeinsatzkommando (SEK) im
Einsatz. Polizeikräfte auf den Dienststellen Abschnitt 32 in
der Direktion 3 und Abschnitt 53 in der Direktion 5 sollen nun
auch mit diesem Einsatzgerät ausgestattet werden.
Da das Distanz-Elektroimpulsgerät nach dem Gesetz über die
Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher
Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) als
Schusswaffe klassifiziert ist, kann es ausschließlich nur
unter den rechtlichen Voraussetzungen wie der Einsatz einer
Schusswaffe angewendet werden.
Nach Auffassung der Polizei ist der entscheidende Vorteil des
Distanz-Elektroimpulsgerätes, dass Angreifer gestoppt werden
können, wobei anders als bei der Dienstpistole in der Regel
keine ernsthaften Verletzungen oder gar der Tod verursacht
werden.
Für den dreijährigen Probelauf sollen 20
Distanz-Elektroimpulsgeräte angeschafft und an speziell
ausgebildete Polizistinnen und Polizisten ausgegeben werden.
Dafür wird eine realitätsnahen Aus- und Fortbildung in den
Bereichen Recht, Handhabung, Taktik und Erster Hilfe
durchgeführt.
In dem erweiterten Probelauf soll unter realen Bedingungen
geprüft werden, wie sich das Gerät auch außerhalb des
SEK bewährt.
Distanz-Elektroimpulsgerät wird auf zwei Polizeiabschnitten erprobt
Polizeimeldung vom 31.08.2016
bezirksübergreifend