Lüneburg (ots) - Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg kontrollierte gestern von 09.30 Uhr bis 16.00 Uhr auf der BAB 1 auf dem Gelände der Rastanlage Aarbachkate mit dem Schwerpunkt "Überwachung digitales Kontrollgerät und Sozialvorschriften" insgesamt 29 LKW.
Ihre Kontrollen ergaben, dass 21 der kontrollierten 29 Fahrzeuge dabei beanstandet werden mussten. Neben kleineren Beanstandungen musste in sieben Fällen die Weiterfahrt vorübergehend -bis zur Behebung des festgestellten Mangels- untersagt werden. Dem Kontrollschwerpunkt folgend stand das "Fahrpersonalrecht" im Mittelpunkt. D.h. vereinfacht gesagt, die Kontrolle, ob Lenk- und Fahrtzeitunterbrechungen ausreichend eingelegt werden, die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten ordnungsgemäß abgelaufen sind oder ob die Mitführpflicht von verpflichtenden Nachweise erbracht werden kann. Bei 25 auf Einhaltung des Fahrpersonalrechtes kontrollierten Fahrzeugen kam es zu immerhin 28 Verstößen (Mehrfachverstöße möglich) und ein Mal zu einer vorübergehenden Untersagung der Weiterfahrt.
Weitere Verstöße wurden im Bereich des Gefahrgutrechtes sowie bei den allgemeinen Verkehrsverstößen verzeichnet, die in fünf Fällen mit der vorübergehenden Untersagung der Weiterfahrt endeten. In einem Fall führte ein mangelhafter technischer Zustand zu einem längeren Zwischenstopp mit Reparatur.
Einige besondere Fälle: - Die Kontrolle eines rumänischen Lkw-Fahrer, der mit Sammelgut beladen auf dem Weg von Westerkappeln nach Hamburg war, endete auf der Rastanlage Aarbachkate. Den kontrollierenden Beamten fiel Atemalkoholgeruch auf, ein Test ergab einen Wert von 0,72 Promille. Eine Sicherheitsleistung über 500 Euro wurde angeordnet und beigetrieben.
- Ein dänischer Tiertransport wurde im Rahmen der Kontrolle überprüft. Die Beförderungseinheit war mit 670 Ferkeln beladen und auf dem Weg von Dänemark nach Nordrhein-Westfalen. Die Kontrolle des Gesamtgewicht ergab eine massive Überladung, der Sattelzug wog über 48 Tonnen. In Absprache mit dem Veterinäramt des LK Harburg wurde ein Teil der Ferkel in einer Sammelstation bei Hollenstedt untergebracht.
- Ebenfalls auffällig war ein Kleintransporter aus Großbritannien. Wie die Überprüfung ergab, beförderte der Fahrzeugführer Testbenzin für ein Formel 1 Rennteam (siehe Foto). Dies ist als Gefahrgut der Klasse 3 eingestuft und erfordert damit besondere gefahrgutrechtliche Transportvorschriften. Die Beförderungseinheit wies jedoch eine Vielzahl an gefahrgutrechtlichen Mängeln auf. Eine falsche UN Nummer auf den Versandstücken, die ungekennzeichnete Umverpackung (handschriftlicher Zettel) sowie ein fehlerhaftes Beförderungspapier führten zu einer sofortigen Untersagung der Weiterfahrt. Der Fahrzeugführer konnte ferner keinerlei Nachweis über seine Lenk- und Ruhezeiten vorweisen. Hier behielten die Beamten eine Gesamtsicherheitsleistung von 900 Euro ein.
- Auf der Rastanlage Aarbachkate wurde ferner ein deutscher Sattelzug aus dem Raum Essen überprüft. Das Fahrzeug war beladen mit Autozubehörteilen auf dem Weg nach Hamburg. Die Auswertung des digitalen Kontrollgeräts ergab erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, so dass der Fahrer eine Zwangspause einlegen musste.
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