Brandermittlungen – Unterbringungsbefehl erlassen

Brandermittlungen – Unterbringungsbefehl erlassen NEUBURG A.D. KAMMEL, LKR. GÜNZBURG. Nach dem Brand eines Mehrfamilienhauses konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Er steht im Verdacht das Feuer absichtlich gelegt zu haben und befindet sich nun in einem Bezirkskrankenhaus.
Kurz vor 8.30 Uhr am 22. August 2016 bemerkte eine Anwohnerin starken Rauch, der aus dem Dach eines Wohn- und Geschäftshauses quoll. Die Frau alarmierte die Feuerwehr, während ein anderer Passant vier Bewohner des Hauses auf den Brand aufmerksam machte, wodurch allesamt unverletzt ins Freie gelangen konnten. Während der Löscharbeiten wurde der Rettungsdienst auf einen Hausbewohner aufmerksam, der sich in einem psychisch labilen Zustand befand. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Bei dem Brand entstand ein geschätzter Schaden von über 100.000 Euro. Außerdem wurden zwei Feuerwehrmänner durch herabfallenden Teile leicht verletzt. Momentan ist das Haus noch immer nicht bewohnbar.

Noch während der Löscharbeiten wurden durch die Kripo Memmingen die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Am Brandort fanden die Ermittler Hinweise, die auf eine vorsätzliche Brandlegung hindeuteten. Nachdem sich diese verdichteten, konnte auch ein Tatverdacht gegen einen der Bewohner ermittelt werden. Dabei handelt es sich um den Mann, der während der Löscharbeiten wegen seines Zustandes ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Zwischenzeitlich wurde er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Diese erließ gegen den 48-Jährigen einen Unterbringungsbefehl, weswegen er sich mittlerweile in einem Bezirkskrankenhaus befindet. Das Motiv für die ihm vorgeworfene Handlung ist noch unklar.
(PP Schwaben Süd/West, 9 Uhr, ce)
Dachstuhlbrand eines Wohn-und Geschäftsgebäudes
Bezugsmeldung vom 22. August 2016.
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