Viersen: (ots) - Trotz aller Warnungen erfreuen sich die so genannten Softairwaffen nach wie vor großer Beliebtheit bei Kindern und Jugendlichen. Ein Vorfall von Sonntagnachmittag in Viersen gibt Anlass, noch einmal eindringlich auf die Gefahren hinzuweisen. Der Name ist trügerisch und als Spielzeug sind die Waffen aus polizeilicher Sicht absolut nicht geeignet. Sofern die Softairwaffen eine Bewegungsenergie unter 0,5 Joule haben, sind diese Waffen nach EU-Recht als "Spielzeug" klassifiziert, folglich frei zu kaufen und das auch für ein paar Euro von Kindern! Die üblicherweise auf den Verpackungen angegebenen Warnhinweise nutzen da eher wenig, sind aber ein Zeichen dafür, dass auch die Hersteller des Spielzeugs sich durchaus der Gefährlichkeit ihrer Handelsware bewusst sind.
Softairwaffen unterliegen dem Waffengesetz, die handelsüblichen Exemplare sind aber grundsätzlich erlaubnisfrei zu kaufen. Sofern sie allerdings als "Anscheinwaffe" echten Schusswaffen ähneln, untersagt das Waffengesetz das Mitführen derartiger Waffen und bedroht den Verstoß gegen diese Vorschrift mit Strafe.
Eine "Spielzeug"-Softairwaffe, die auf jeder Kirmes zu kaufen ist, kann erhebliche Verletzungen hervorrufen. Ein nur 0,2 Gramm schweres Geschoss erreicht bei einer Bewegungsenergie von "nur" 0,08 Joule eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h! Die meisten bekannten Modelle erreichen aber bereits eine Bewegungsenergie von 0,2 bis 0,3 Joule. Es bedarf daher keiner großen Phantasie, sich die Schwere der Verletzungen vorzustellen, die ein Geschoss verursacht, das aus Versehen einen Spielkameraden trifft oder aber durch Zurückprallen des Geschosses im Auge des Schützen selber landet.
Losgelöst von diesen Gefahren und möglichen Strafen wegen des Mitführens einer Anscheinwaffe haben Waffen gleich welcher Art grundsätzlich -und in der aktuellen Situation abstrakter Terrorgefahr schon mal gar nicht- auf Straßen überhaupt nichts verloren.
Beim "Spielen" mit solchen Waffen kann man überall ganz schnell zum Ziel polizeilichen Interesses werden. Sehr schnell läuft man als vermeintlich schwer Bewaffneter Gefahr, selber von Sicherheitskräften oder der Polizei verletzt zu werden.
Dies hätte den beiden 16 und 17 Jahre alten Jungs aus Viersen und Tönisvorst am Sonntag, gegen 15:45 Uhr, am Rathaus durchaus auch passieren können: Die Polizei wurde von Passanten alarmiert, dass dort ein Mann mit einer Waffe herumlaufen würde. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte trafen sie ein Paar an. Zum Glück lagen die Waffen, Softairwaffen in Form eines Sturmgewehrs und einer Pistole neben den Personen, so dass das polizeiliche Einschreiten mit der gebotenen Professionalität unspektakulär und gefahrlos für die Angetroffenen erfolgen konnte. Es stellte sich heraus, dass der später hinzukommende 17-jährige Viersener die Waffen kurz zuvor als Spielzeug erworben und unbedacht mit seinem Freund aus Tönisvorst auf der Straße damit ein paar Schießübungen vorgenommen hatte.
Die beiden müssen sich nun mit den Folgen der Anzeige wegen Führens einer Anscheinwaffe auseinandersetzen. Die Polizei stellte die Waffen sicher.
Die Polizei appelliert einmal: Dass das Mitführen von Waffen, die von echten Schusswaffen auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden sind, in der Öffentlichkeit verboten ist, sollte sich jeder bewusst machen. Die oben geschilderten Gefahren, wenn man dadurch Ziel eines Polizeieinsatzes wird, sind genauso wenig zu unterschätzen wie mögliche Verletzungen durch das Verschießen der Softairkugeln.
In Ihrem eigenen und in unserem Interesse bitten wir Sie: Führen Sie diese Waffen nicht in der Öffentlichkeit mit, am besten vernichten Sie sie dauerhaft, damit auch unbedachtes "Spielen" nicht zu einer Gefahr wird! Ein Foto der sichergestellten Waffen aus Viersen finden Sie im Download. Die Pistole ist vom Aussehen her identisch mit der alten Polizeiwaffe "Sig Sauer". Der Unterschied zur echten Schusswaffe liegt ausschließlich im Gewicht./ah (1150)
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Kreispolizeibehörde Viersen
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Antje Heymanns
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