BPOLI DD: Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

06.09.2016 – 13:56

Dresden (ots) - Am gestrigen Montagnachmittag gegen 16:25 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen rumänischen Staatsangehörigen im EC 172 (Budapest - Berlin). Dabei stellten sie bei dem wegen Diebstahls mit Waffen einschlägig in Erscheinung getretenen jungen Mann Erstaunliches fest.

Der 22-Jährige führte im Gepäck ein leicht angerostetes, aber augenscheinlich intaktes Geschoss einer Maschinenkanone mit sich. Auf Nachfrage woher der junge Mann die Granate hatte, gab er an, diese bei Erdarbeiten bei Prag / Tschechien gefunden und mitgenommen zu haben.

Die 20-Millimeterpatrone wurde eingezogen und dem Entschärferdienst der Bundespolizei unmittelbar übergeben.

Da der Besitz und im konkreten Fall auch die Einfuhr solcher Munition gemäß Anlage zur Kriegswaffenliste (Abschnitt 8 Nr. 49 i.V.m. Abschnitt 5 Nr. 32) verboten ist, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen eingeleitet. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt zuständigkeitshalber die PD Dresden.

(Bild vorhanden - Zusendung auf Anfrage möglich)

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