Kassel (ots) - Schüsse mit einer Schreckschusswaffe lösten am gestrigen Montagabend einen Polizeieinsatz in Bettenhausen aus. Ein beunruhigter Zeuge hatte die Polizei alarmiert, da er vor einem Wohnhaus einen Mann beim Abfeuern von Pistolenschüssen in die Luft beobachtet hatte. Der mutmaßliche Schütze konnte wenig später ermittelt werden. Bei seiner Waffe handelte es sich um eine Schreckschusswaffe. Da der 38-Jährige aus Kassel eigenen Angaben zu Folge jedoch nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins ist, wurden Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn eingeleitet.
Der Zeuge hatte gegen 22:10 Uhr über den Notruf 110 die Polizei alarmiert. Er schilderte den Beamten der Leitstelle des Polizeipräsidiums Nordhessen, dass ein Mann im Walkmühlenweg, Ecke Dormannweg, eine Pistole aus dem Kofferraum eines dort geparkten Autos geholt und damit mehrfach in die Luft gefeuert habe. Bei Eintreffen der ersten Streifen des Polizeireviers Ost im Walkmühlenweg wenige Augenblicke später war der Schütze mittlerweile nicht mehr vor Ort. Die Ermittlungen führten die Beamten über das Kennzeichen des vom Zeugen benannten Autos jedoch auf die Spur des 38-jährigen Fahrzeughalters, den sie in der Nähe ausfindig machen konnten. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Wagens fanden sie im Kofferraum eine Schreckschusswaffe und stellten diese sicher. Außerdem lagen zwei leere Patronenhülsen genau in dem Bereich auf der Straße, in dem der Zeuge die Abgabe der Pistolenschüsse beobachtet hatte. Der 38-Jährige machte zum Motiv der Schussabgabe keinerlei Angaben. Abgesehen davon, dass sein Handeln zur erheblichen Beunruhigung anderer Personen beitrug und einen Polizeieinsatz auslöste, ist das Schießen mit einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit in der Regel verboten und stellte eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Diese kann mit einer empfindlichen Geldbuße bis zu 10.000,- Euro geahndet werden. Da der 38-Jährige zudem angab, nicht im Besitz des für das Führen der Schreckschusswaffe erforderlichen kleinen Waffenscheins zu sein, muss er sich darüber hinaus wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz verantworten.
Die weiteren Ermittlungen werden beim für Waffendelikte zuständigen Kommissariat 11 der Kasseler Kripo geführt.
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