Hamburg (ots) - Ein 52-jähriger türkischer Staatsangehöriger erschien gestern Nachmittag am Flughafen Hamburg zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya. Ein Datenabgleich durch die Bundespolizei ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 58 Fällen vorlag. Das Amtsgericht hatte ihn am 02.09.2015 wegen dieser Straftaten zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25,00 Euro rechtskräftig verurteilt. Hiervon hatte er noch 148 Tagessätze zu begleichen bzw. eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe von 148 Tagen anzutreten. Da sein Aufenthaltsort unbekannt war, wurde am 19.08.2016 Haftbefehl erlassen.
Der in Neuburg lebende Mann konnte die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 3700,00 Euro mit Hilfe von Verwandten aufbringen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
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