Görlitz (ots) - Für zwei Männer endete der gestrige Sonntag plötzlich in der Justizvollzugsanstalt. Gegen Mittag war zunächst ein Lette in Kodersdorf von der Bundespolizei festgenommen worden. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vor. Demnach war der 28-Jährige vom Amtsgericht Landau a. d. Isar wegen Vollrauschs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil er die fälligen 2.518,00 Euro nicht bezahlen konnte, kam er hinter Schloss und Riegel.
Einen später an der Altstadtbrücke festgenommenen Görlitzer führte am Abend der gleiche Grund in die Vollzugsanstalt am Postplatz. Der gleichfalls 28-Jährige war ebenso nicht in der Lage, eine offene Forderung zu begleichen. In seinem Fall hatte das Amtsgericht Görlitz wegen Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Besitzerlaubnis eine Geldstrafe i. H. v. insgesamt 858,50 Euro festgelegt. Ein entsprechender Vollstreckungshaftbefehl war erst vor wenigen Tagen von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgestellt worden.
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