POL-LWL: Erntefahrzeuge vermehrt auf den Straßen unterwegs- Polizei appelliert zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme

13.09.2016 – 10:05

Ludwigslust/ Parchim (ots) - Langsam fahrende Erntemaschinen und Transportfahrzeuge bestimmen gegenwärtig das Bild auf unseren Straßen. Die laufende Maisernte und andere Feldarbeiten haben entsprechende Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Hinter langsam fahrenden Landmaschinen bilden sich nicht selten Fahrzeugkolonnen, die das Fortkommen auf den Straßen beeinträchtigen. "In solchen Situationen bittet die Polizei alle Kraftfahrer um Ruhe und Geduld und appelliert zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme.", so der Leiter der Polizeiinspektion Ludwigslust, Hans- Peter Günzel. Insbesondere das Überholen solcher Erntefahrzeuge kann schnell gefährlich werden, da Autofahrer den Überholweg, beispielsweise bei Traktoren mit zwei Anhängern, bisweilen unterschätzen. Auch an unübersichtlichen Stellen und in Kreuzungsbereichen sollen solche Fahrzeuge nie überholt werden. Gerade an Kreuzungen, an denen Erntemaschinen abbiegen, muss aufgrund ihrer Außenmaße mit einem weiten Ausschwenken gerechnet werden. Deshalb gilt auch für den Gegenverkehr höchste Aufmerksamkeit. Größte Vorsicht ist im Begegnungsverkehr geboten, wenn Landmaschinen mit Überbreite auf engen Straßen unterwegs sind. Gleiches gilt auch für das Überholen überbreiter Fahrzeuge.

Allerdings ergeben sich nach der Straßenverkehrsordnung auch Pflichten für Fahrer von langsam fahrenden Fahrzeugen. Demnach müssen sie an geeigneten Stellen ihre Geschwindigkeit reduzieren, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist

Vorsicht auch an Feldausfahrten! Hier muss mit verschmutzten Fahrbahnen gerechnet werden, die bei Regen äußerst rutschig werden können. "Ein solch rutschiger Schmierfilm auf der Straße hat die gleichen Auswirkungen wie Glatteis im Winter und ist dementsprechend genauso gefährlich.", informiert Polizeidirektor Günzel. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei auch an die Pflicht der Landwirte, auf entsprechende Straßenverunreinigungen durch Beschilderungen hinzuweisen und sie schnellstens zu beseitigen.

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