Tönisvorst-Vorst (ots) - Einen mutmaßlichen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr registrierte die Polizei am Montagabend. Am 12.09.2016, um 21.35 Uhr informierte die Deutsche Flugsicherung die Landesleitstelle der Polizei von einem Vorfall im Zusammenhang mit einem Airbus einer deutschen Fluggesellschaft. Die aus Hamburg kommende Maschine befand sich im Landeanflug auf den Flughafen Düsseldorf, als ein grüner Laserstrahl in Richtung der Maschine zuckte. Vermutlich hatte ein Unbekannter aus dem Bereich Tönisvorst-Vorst versucht, mit einem Laserpointer die Maschine zu treffen oder die Piloten zu blenden. Nach Angabe der Flugsicherung blieb dieser Versuch ohne Personenschaden oder Auswirkung auf den Landeanflug. Eine genaue Eingrenzung des Ursprungsortes war nicht möglich, eine Fahndung im Ortsbereich Vorst verlief negativ. Vermutlich halten der oder die Tatverdächtigen die Aktion für eine ungefährliche Spielerei. Dem ist jedoch bei weitem nicht so. Die Polizei legt eine Anzeige wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr vor. Sollten bei einer solchen Aktion tatsächlich die Piloten geblendet werden und nicht in vollem Umfang in der Lage sein, das Flugzeug sicher zu führen, wären die Folgen wahrscheinlich nicht vorhersehbar. Es handelt sich bei einer solchen "Spielerei" also nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine bei Vorsatz mit empfindlicher Strafe (je nach Schwere bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe) bedrohte Straftat. (Nach § 315 I Nr.4 StGB). Auch die fahrlässige Begehung ist bereits strafbar (bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe) /my (1188)
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