Erfurt (ots) - Eine 43-jährige Flugreisende hatte am gestrigen Abend ihren Koffer zum sogenannten Vorabend-Check-Inn am Flughafen Erfurt-Weimar abgegeben. Während der Überprüfung des Koffers in der Reisegepäckkontrollanlage des Flughafens ergab sich der Verdacht, dass sich in diesem mehrere Feuerzeuge befinden. Die Mitnahme von Feuerzeugen im aufgegeben Gepäck ist gemäß EU-Verordnung verboten. Als dann bei der manuellen Nachkontrolle auch noch ein Anhänger mit dem Schild "BOMB INSIDE" an dem Gepäckstück festgestellt wurde (siehe beigefügtes Foto), entschlossen sich die Sicherheitskräfte den Koffer zu öffnen. Im Koffer befanden sich tatsächlich dann aber keine gefährlichen Gegenstände. Auch der Verdacht hinsichtlich der Feuerzeuge bestätigte sich nicht. Dennoch hat die Bundespolizei auf Grund des Anhängers ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung gegen die 43-Jährige eingeleitet.
In diesem Zusammenhang empfiehlt die Bundespolizei allen Flugreisenden ihr Reisegepäck dahingehend zu überprüfen, ob dieses den Verdacht von Gefahr hervorrufen kann. Insbesondere Anhänger, Aufkleber oder Label mit Hinweisen auf Bomben oder Waffen im Gepäckstück werden durch die Sicherheitskräfte immer ernst genommen. Gleiches gilt für entsprechend verbal artikulierte Aussagen oder Scherze während der Sicherheitskontrolle sowie sonst im Flughafen. Regelmäßig leitet die Bundespolizei hier Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren ein. Sollte es darüber hinaus zu Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen, können schnell Schadensersatzforderungen in Größenordnung auf die Verursacher zukommen.
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