POL-VIE: Mönchengladbach/Willich/Düsseldorf: Autodieb durchbricht bei Flucht vor Polizei Parkhausmauer

14.09.2016 – 10:30

Mönchengladbach/Willich/Düsseldorf: (ots) - Pressemitteilung der Polizei Mönchengladbach: "In der Nacht zu Mittwoch brach ein 37jähriger Mönchengladbacher in ein Autohaus in Mönchengladbach ein und entwendete einen Jeep Wrangler. Er flüchtete mit dem Auto in Richtung Düsseldorf, wo er sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei lieferte. Die Fahrt endete spektakulär in einem Düsseldorfer Parkhaus, wo er festgenommen wurde. Der Mann verschaffte sich um 00:10 Uhr Zutritt in das Mönchengladbacher Autohaus, indem er eine Scheibe der Eingangstüre einschlug. Im Gebäude brach er eine weitere Tür auf, um in den Werkstattbereich zu gelangen. Aus diesem Bereich entwendete er einen nicht zugelassenen Jeep. Um das Gelände mit seiner Beute verlassen zu können, durchbrach er mit dem Fahrzeug ein geschlossenes Tor, welches dadurch stark beschädigt wurde. Der Mann fuhr dann auf die A 52 Richtung Düsseldorf auf. Er verließ die Autobahn an der Raststätte Cloerbruch, wo er den Jeep tankte, Getränke und Tabakwaren an sich nahm, dann jedoch ohne etwas davon zu Bezahlen weiter in Richtung Düsseldorf fuhr. In Düsseldorf fiel der Jeep einem aufmerksamen Taxifahrer auf, welcher die Polizei Düsseldorf informierte. Da der Mann nicht auf Anhaltezeichen der Polizei reagierte, sondern weiter flüchtete, kam es zu einer Verfolgungsfahrt. Diese endete darin, dass der Mann mit dem Jeep eine Schranke zu einem Parkhaus an der Universität Düsseldorf durchbrach und in dieses hinein fuhr. Vom zweiten Parkdeck aus versuchte er dann mit dem Auto auf ein benachbartes Parkdeck "zu springen". Er durchbrach dazu mit dem Jeep eine Mauer. Der geplante Sprung gelang ihm nicht, das Fahrzeug stürzte von dort aus herunter. Der Jeep kam auf dem Dach liegend auf. Der Mann wurde bei dem Absturz nur leicht verletzt. Er wurde festgenommen. Der Mann ist in der Vergangenheit schon wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten und wurde erst vor einigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen."/ah (1196)

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