Tönisvorst (ots) - Auf die Presseveröffentlichungen zu unserer Pressemeldung (1188) vom 13.09.2016: "Piloten im Landeanflug durch Laserstrahlen geblendet" sind inzwischen wichtige Hinweise eingegangen. Eine Zeugin meldete sich am 14.09.2016, um 11.20 Uhr, bei der Polizei, nachdem sie die dahingehenden Zeitungsmeldungen gelesen hatte. Sie hatte bereits am Donnerstag, 08.09.2016, gegen 19.30 Uhr, im Park Pastorswall in Tönisvorst an einem Pavillon eine Gruppe Jugendlicher beobachtet, die mit einem Laserpointer hantierten. Die etwa 16 -18 Jahre alten Jugendlichen (2 davon männl, 2 weibl.) versuchten mit dem grünen Lichtstrahl des Laserpointers Passanten zu blenden und leuchteten auch in Richtung von Verkehrsflugzeugen. Es liegt zwar keine nähere Beschreibung dieser Personen vor, aber die Kriminalpolizei hofft, dass auch weitere Zeugen die Gruppe in dem stark frequentierten Park bemerkt haben und Angaben zu deren Identität machen können. Ob diese Jugendlichen für den von uns am 13.09.2016 geschilderten Vorfall verantwortlich sein könnten, müssen dann die entsprechenden Ermittlungen ergeben.
Als Info ist die Meldung 1188 vom 13.09.2016 hier angefügt: "160913-Tönisvorst-Vorst: Piloten im Landeanflug durch Laserstrahlen geblendet Einen mutmaßlichen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr registrierte die Polizei am Montagabend. Am 12.09.2016, um 21.35 Uhr informierte die Deutsche Flugsicherung die Landesleitstelle der Polizei von einem Vorfall im Zusammenhang mit einem Airbus einer deutschen Fluggesellschaft. Die aus Hamburg kommende Maschine befand sich im Landeanflug auf den Flughafen Düsseldorf, als ein grüner Laserstrahl in Richtung der Maschine zuckte. Vermutlich hatte ein Unbekannter aus dem Bereich Tönisvorst-Vorst versucht, mit einem Laserpointer die Maschine zu treffen oder die Piloten zu blenden. Nach Angabe der Flugsicherung blieb dieser Versuch ohne Personenschaden oder Auswirkung auf den Landeanflug. Eine genaue Eingrenzung des Ursprungsortes war nicht möglich, eine Fahndung im Ortsbereich Vorst verlief negativ. Vermutlich halten der oder die Tatverdächtigen die Aktion für eine ungefährliche Spielerei. Dem ist jedoch bei weitem nicht so. Die Polizei legt eine Anzeige wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr vor. Sollten bei einer solchen Aktion tatsächlich die Piloten geblendet werden und nicht in vollem Umfang in der Lage sein, das Flugzeug sicher zu führen, wären die Folgen wahrscheinlich nicht vorhersehbar. Es handelt sich bei einer solchen "Spielerei" also nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine bei Vorsatz mit empfindlicher Strafe (je nach Schwere bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe) bedrohte Straftat. (Nach § 315 I Nr.4 StGB). Auch die fahrlässige Begehung ist bereits strafbar (bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe) Sachdienliche Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Ost unter der Rufnummer 02162/377-0 entgegen."
/my (1199)
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