Rostock Hauptbahnhof/Seehafen (ots) - Einer Kundenbetreuerin fiel in der S-Bahn 33456 von Güstrow nach Rostock gestern Mittag (14.09.2016) ein 25-jähriger tunesischer Staatsangehöriger auf, nachdem dieser bei der Kontrolle keinen Fahrschein vorlegen konnte. Gegenüber der Kundenbetreuerin zeigte er sich wenig kooperativ und verweigerte die geforderte Nachlöse. Daraufhin wurden die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock informiert, die sich am Hauptbahnhof Rostock der Person annahmen. Hier konnten die Beamten bei einer eingehenden Überprüfung feststellen, dass neben dem Verdacht des Erschleichens von Leistungen (Schwarzfahrt) gegen den Mann unter anderen Personalien auch noch ein Haftbefehl zur Zahlung von 270,- Euro oder 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe der Staatsanwaltschaft Freiburg vorlag. Nach anfänglichem Zögern war er letztendlich bereit, die geforderte Geldstrafe zu zahlen und konnte so eine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt verhindern. Unabhängig hiervon wurde durch die Beamten der Bundespolizei eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen gefertigt.
Anders bei einem 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der den Beamten der Bundespolizei in den Morgenstunden des 14.09.2016 im Seehafen Rostock als Insasse eines internationalen Fernbusses nach Dänemark bei einer Kontrolle auffiel. Auch hier konnten die Beamten einem Vollstreckungshaftbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 270,- Euro oder 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe feststellen. Gesucht wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, nachdem dieser rechtskräftig wegen Straftaten des Erschleichens von Leistungen verurteilt wurde. Dieser konnte jedoch die geforderte Summe nicht aufbringen und wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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