Nach Großeinsatz in der Nacht zum Donnerstag – Richtigstellung der Begrifflichkeiten

Nach Großeinsatz in der Nacht zum Donnerstag – Richtigstellung der Begrifflichkeiten Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und des Landratsamtes Main-Spessart vom 15.09.2016

MARKTHEIDENFELD, LKR. MAIN-SPESSART. Bereits seit dem späten Mittwochnachmittag hatten knapp 200 Feuerwehrleute aus der gesamten Umgebung einen Brand in Marktheidenfeld bekämpft, der in einem Mehrfamilienhaus ausgebrochen war. Auf Grund der starken Rauchentwicklung sowie wegen erhöhter Kohlenmonoxid-Werte waren insgesamt 20 Personen leicht verletzt worden. Wegen der von den Rauchgasen ausgehenden Gefährdung hat der örtliche Einsatzleiter Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen.
Wie bereits berichtet, war gegen 16.45 Uhr der Brand in der Sudetenstraße der Polizei über Notruf gemeldet worden. Die Bewohner des Mehrfamilienhauses hatten sich unverletzt ins Freie retten können, jedoch erlitten zunächst zwei Feuerwehrmänner im Zusammenhang mit der starken Rauchentwicklung leichte Verletzungen. Am Abend meldeten sich dann mehrere Anwohner und Einsatzkräfte, die über gesundheitliche Probleme klagten. Medizinische Untersuchungen ergaben in einigen Fällen eine erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration im Blut der Betroffenen. Insgesamt 20 Personen mussten infolgedessen behandelt werden.

Da es zu diesem Zeitpunkt möglich schien, dass eine hohe Anzahl von Verletzten mit derartigen Beschwerden zu beklagen sein könnte, bestätigte das Landratsamt Main-Spessart gemäß Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) den Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL) Bertram Werrlein. Die genannte Vorschrift ermöglicht die Koordination vieler Einsatzkräfte durch den ÖEL in Schadensfällen, die ein in hohem Maß geordnetes Zusammenwirken der beteiligten Hilfsorganisationen erfordern.

Es handelt sich dabei zwar um eine Regelung aus dem BayKSG, also dem Bereich des Katastrophenschutzes, jedoch ist das Einsetzen des ÖEL nicht mit der Feststellung des Katastrophenfalles nach Art. 4 BayKSG gleichzusetzen. Auf Grund eines Kommunikationsfehlers an der Einsatzstelle zur Nachtzeit war es in der Pressemeldung des Polizeipräsidiums Unterfranken dahingehend zu einer missverständlichen Darstellung gekommen. Richtig ist, dass durch das Landratsamt Main-Spessart nicht der Katastrophenfall ausgerufen, sondern stattdessen die o. g. Maßnahme nach Art. 15 BayKSG in die Wege geleitet wurde.

Die Bewohner der umliegenden Häuser konnten zwischenzeitlich wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Sie wurden darauf hingewiesen, dass die Räume gut gelüftet werden sollten und bei unklaren Beschwerden medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. Die Stadt Marktheidenfeld beauftragt eine Fachfirma, die zur Sicherheit in den nächsten Tagen Messungen vornehmen wird, um zu überprüfen, ob noch Rückstände in den Wohnräumen vorliegen.

Zur Ermittlung der Brandursache hat die Würzburger Kriminalpolizei mit mehreren fachkundigen Beamtinnen und Beamten noch in der Nacht die Arbeit vor Ort aufgenommen. Die Auswertung der Spurenlage dauert an.
Bereits erstellte Pressemeldung Erhöhte Kohlenmonoxid Konzentration - 20 Leichtverletzte - Landratsamt löst Katastrophenalarm aus
Bericht vom 15.09.2016