Berggießhübel (ots) - Am 16. Februar 2016 erfolgte die Einschleusung von insgesamt 23 moldauischen Staatsangehörigen in Berggießhübel. Im Rahmen der Einreisebefragung lagen Anhaltspunkte für die unerlaubte Einreise der 23 Personen vor. Es gelang jedoch zunächst nicht die Verdachtsmomente dahingehend zu verdichten, dass es zur Feststellung der Visapflicht führte. Im Ergebnis reisten die Personen weiter und stellten am 17. Februar 2016 Asylanträge in Berlin.
In der Folge wurden Ermittlungen wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Insbesondere die sofortigen Fahndungsausschreibungen der Personen und Fahrzeuge führte schließlich zu einer erneuten Feststellung der Fahrer im Bereich Selb am 30. März 2016. Dort versuchten die Insassen durch das Vorbringen der gleichen Reiselegende ihre Weiterreise zu ermöglichen. Der unmittelbare Erkenntnisaustausch zwischen Selb und Berggießhübel führte nun zum Erlass von Untersuchungshaftbefehlen durch das AG Hof gegen die Fahrer, die auch am 16. Februar 2016 bei uns agierten. Zur Verdichtung der Beweislage zur Fahrt im Februar und weiteren festgestellten Schleusungsfahrten vernahmen Ermittlungsbeamte der Bundespolizeiinspektion Selb und Berggießhübel in den folgenden Wochen eine Vielzahl an Geschleusten in Berlin.
Am 24. August 2016 fand am Amtsgericht Hof die Hauptverhandlung statt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden Schleuser, rumänische Staatsangehörige, sich in drei beweisbaren Fällen des gewerbsmäßigen Einschleusens zugunsten von 53 Personen schuldig gemacht haben. Beide Schleuser wurden zu einer 24-monatigen Haftstrafe verurteilt.
Zur Begründung führte der Richter aus, dass die Angeklagten zwar geständig gewesen seien, dieses Geständnis sei jedoch halbherzig und zu spät erfolgt. Gegen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sprachen zudem die Vielzahl der Geschleusten, der hohe wirtschaftliche Schaden und der nicht unerhebliche Verstoß gegen die Rechtsordnung.
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