Erfurt / Thüringen (ots) - In den vergangenen Wochen kam es in Thüringen wiederholt zu schweren Unfällen im Bereich von Bahnübergängen, bei denen Personen schwer verletzt oder getötet wurden.
Erst gestern wurde ein 67-Jähriger beim Überqueren eines Bahnübergangs in Gotha von einem Regionalexpress erfasst und tödlich verletzt. Gegen 21.50 Uhr hatte der Mann versucht den Bahnübergang trotz geschlossener Schranken zu überqueren. Der Triebfahrzeugführer gab noch ein Warnsignal ab und leitete eine Schnellbremsung ein, dennoch gelang es ihm nicht, den Zug rechtzeitig zum Stehen zu bringen.
Am 26. August versuchte ein PKW-Fahrer die geschlossene Halbschranke an einem Bahnübergang bei Vogelschutz (Strecke Könitz - Unterwellenborn) zu umfahren. Das Fahrzeug, das mit vier jungen Männern besetzt war, wurde von einem Zug der Erfurter Bahn erfasst. Zwei der Insassen verstarben, die anderen beiden erlitten schwerste Verletzungen.
Bereits am 20. Juli befuhr eine 51-Jährige mit ihrem PKW einen geschlossenen Bahnübergang in der Gemeinde Weinbergen (Strecke Gotha - Leinefelde). Das Fahrzeug wurde von einer Regionalbahn bei einer Geschwindigkeit von circa 120 Km/h erfasst und fast 300 Meter mitgeschliffen. Dabei wurden die Fahrerin und ein im Fahrzeug befindliches Kind tödlich verletzt.
Auch Abseits von Bahnübergängen geschehen Unfälle. So wurde ein 61-jähriger tödlich verletzt, weil er am 13. September die Gleise an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle überquerte. In Erfurt wollte er zu Fuß über die Gleise der Strecke Erfurt-Leinefelde, als ihn eine Regionalbahn erfasste und tödlich verletzte.
In allen genannten Fällen ist wohl Unachtsamkeit und Leichtsinn der Betroffenen für die schweren Unfälle ausschlaggebend gewesen. Aus diesem Grund weist die Bundespolizei wiederholt auf das richtige Verhalten an Bahnübergängen und in der Nähe von Gleisanlagen hin.
Generell gilt: Züge sind schnell! Auch viele Bahnübergänge werden mit hohem Tempo passiert. Anders als Autos haben Züge einen langen Bremsweg. Beim Erkennen von Hindernissen auf den Bahnübergängen oder sonst auf den Gleisen ist es oft nicht möglich, den Zug rechtzeitig zum Stehen zu bringen. So braucht beispielsweise ein 1.200 Tonnen schwerer Güterzug, der mit 100 Stundenkilometern unterwegs ist, einen Kilometer, bevor er nach einer Vollbremsung zum Stehen kommt. Züge können auch nicht ausweichen.
Weiterhin gilt: Überall wo sich Straße und Schiene kreuzen, hat die Bahn Vorfahrt! Dafür steht das rot-weiße Andreaskreuz. Diese Verkehrszeichen muss man gerade dann unbedingt beachten, wenn es an einem Bahnübergang kein rotes Blinklicht, keine rote Ampel und keine Schranken gibt. Geschlossene Halbschranken dürfen unter keinen Umständen umfahren werden! Wer sich so verhält, handelt verantwortungslos und bringt sich und andere in Lebensgefahr. Das gilt umso mehr, da auch auf Grund der modernen Technik manchmal nur wenige Sekunden zwischen dem Schließen der Schranke und dem Queren des Zuges liegen.
Die allermeisten Unfälle wären vermeidbar, würden sich Auto- und Mopedfahrer, Radler und Fußgänger am Bahnübergang an die Verkehrsregeln halten. Und so ist man an Bahnübergängen auf der sicheren Seite:
Autofahrer dürfen sich Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, um dadurch eine gründliche Beobachtung der Bahnstrecke zu ermöglichen. Rotes Blinklicht, rote Ampel, geschlossene Schranke heißen Stopp, keinen Meter weiter! Diese Regel gilt nicht nur, bis ein Zug vorbei gefahren ist, sondern bis sich die Schranke öffnet und das Rotlicht ausgeht. An Bahnübergängen, die keine technischen Sicherungen haben, sondern mit einem Andreaskreuz ausgestattet sind, sind immer höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht gefordert. Daher gilt: Tempo verringern, nach links und nach rechts blicken, besser zweimal schauen!
Abseits offizieller Bahnübergänge dürfen Gleise unter keinen Umständen überquert werden.
Gerne informieren wir Medienvertreter auch bei einem Vororttermin zum richtigen Verhalten an Bahnübergängen.
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