Coesfeld (ots) - Maishäcksler und landwirtschaftliche Fahrzeuge sind nun wieder vermehrt auf den Straßen im Kreis Coesfeld unterwegs, um die Maisernte einzubringen. Das bedeutet eine erhöhte Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Erntefahrzeuge wird Ackerboden auf die Fahrbahn getragen, dieser kann sich insbesondere bei Nässe in eine gefährliche Rutschbahn verwandeln. Diese Situation macht den Herbst zu einer unfallträchtigen Jahreszeit.
Im vergangenen Herbst ereigneten sich bei widrigen Straßenverhältnissen des Kreisgebietes vier Verkehrsunfälle unter Beteiligung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, dabei wurde eine Person verletzt.
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, die Fahrbahn zu beschmutzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Bei Erntefahrzeugen wird dies in manchen Fällen unvermeidbar sein. Der Verursacher hat daher die Gefahrenstelle abzusichern, deutlich kenntlich zu machen und für die Reinigung der Fahrbahn zu sorgen.
Vor Erntebeginn sollte der verantwortliche Landwirt das Gefahrenzeichen 114 (Schleudergefahr) mit dem Zusatzzeichen 1006-35 (verschmutzte Fahrbahn) für andere Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar aufstellen. Etwa 150 Meter vor der Gefahrenstelle in beide Richtungen wird dabei als ausreichend angesehen. So können sich andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die Situation einstellen.
Die Verkehrszeichen können bei Fachfirmen für Beschilderungen beschafft werden. Diese Verfahrensweise wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde akzeptiert, eine gesonderte verkehrliche Anordnung ist daher entbehrlich. Sind aber wegen Besonderheiten im Straßenverlauf weitere verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich, ist eine entsprechende Anordnung der Straßenverkehrsaufsicht einzuholen.
Selbst angefertigte, teilweise handgemalte Schilder, sind hingegen nicht zulässig, da diese insbesondere zur Nachtzeit das Fahrlicht nicht reflektieren und dann unkenntlich sind.
Ist zu erwarten, dass durch Erntearbeiten die Straßen übermäßig verschmutzt werden, so ist der Träger der Straßenbaulast vorab zu informieren, weil ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt.
Erfolgt das Einbringen der Ernte über Kreisstraßen, ist der Kreisbauhof unter der Telefonnumer 02590-9389793 zu informieren.
Bei Benutzung von Bundes- oder Landestraßen ist die Straßenmeisterei Lüdinghausen, Telefon 02591- 91950 zu informieren.
Rückfragen bitte an:
Polizei Coesfeld
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Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195