BPOLI EF: 2100 Euro Strafe wegen Zugfahrens trotz Verbot

23.09.2016 – 14:00

Erfurt / Thüringen (ots) - Verschmutzte Reisezugwagen und Bahnhöfe, Sachbeschädigungen und Belästigung von anderen Reisenden - immer öfter verhängen Eisenbahnverkehrsunternehmen Beförderungsverbote gegen randalierende Fußballfans.

In dem Zusammenhang verhängte die Staatsanwaltschaft Erfurt in diesem Monat eine empfindliche Geldstrafe gegen einen 24-Jährigen. Auf Grund begangener Straftaten hatte die Deutsche Bahn AG ein bundesweites Hausverbot sowie einen Beförderungsausschluss für alle Bahnhöfe und Züge der DB-AG gegen den Mann ausgesprochen. Am 26. März dieses Jahres stellten Bundespolizisten den 24-Jährigen nach Spielende der Oberliga-Begegnung zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt (2. Mannschaft) und der BSG Wismut Gera am Bahnhof Erfurt Nord fest. Trotz Haus- und Beförderungsverbot fuhr er mit einer Regionalbahn zum Erfurter Hauptbahnhof und von da aus weiter nach Jena. Nachdem die DB AG hierzu einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt hatte, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein. Mit Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft Erfurt jetzt den in Jena wohnhaften Mann zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt.

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