Rostock (ots) - Nachdem zunächst in der Landeshauptstadt Schwerin in den späten Vormittagsstunden insgesamt fünf erfolglose Fälle des Enkeltricks polizeilich bekannt wurden, muss die Rostocker Polizei einen vollendeten Betrugsfall bearbeiten. Am heutigen Nachmittag erhielt die 83-jährige Geschädigte in der Rostocker Südstadt einen Anruf von ihrer angeblichen Schwiegertochter, welche sich Geld borgen wollte. Das Gespräch wurde durch die Rostockerin jedoch beendet, als sie Zweifel über die vermeintliche Schwiegertochter bekam. Im Anschluss an das Telefonat mit der ersten Betrügerin meldete sich eine weitere Tatverdächtige telefonisch bei der Geschädigten und gab sich als Beamtin der Kriminalpolizei aus. Die Kriminalpolizei hätte angeblich das erste Telefonat abgehört. Die angebliche Kriminalbeamtin bat nun die GS, sich bei einem erneuten Anruf auf eine Geldübergabe einzulassen, da die Polizei die Tatverdächtigen bereits unter Wind hätte und nun zugreifen wolle. Daraufhin ließ sich die Geschädigte in einem weiteren Telefonat mit der "Schwiegertochter" auf eine Geldübergabe ein und übergab an einen männlichen Tatverdächtigen insgesamt 25.000 Euro. Abschließend meldete sich die angebliche Polizistin erneut und gab an, dass man den Tatverdächtigen festgenommen hätte und die Geschädigte ihr Geld in Kürze zurückbekäme. Da dies nicht erfolgte informierte sie dann die richtige Polizei. Die Polizei appelliert nochmals zur besonderen Vorsicht. Haben Sie stets ein gesundes Misstrauen. Derartige Anrufe dienen fast immer zur Vorbereitung von Betrugshandlungen. Die Polizei rät daher, dubiose Telefonate mit zweifelhaftem Inhalt schnellstmöglich zu beenden und den Polizeinotruf 110 zu informieren. Bei zweifelhaften Anrufen von angeblichen Polizisten rufen sie die Polizei unter ihnen bekannten Rufnummern oder dem Polizeinotruf zurück und vergewissern sie sich über die Richtigkeit der Angaben. Echte Polizeibeamte können sich immer mit dem Dienstausweis und Kriminalbeamte zudem mit einer Kriminalmarke ordnungsgemäß legitimieren. Grundsätzlich gilt bei verdächtigen Anrufen: Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Lassen Sie keine fremden Personen nach fragwürdigen Anrufen in Ihre Wohnung. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
Nico Findeklee EPHK Polizeiführer vom Dienst
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