Freiburg (ots) - Am 23.09.2016, um 11.35 Uhr, wurde einem 46-Jährigen zum Verhängnis, dass er seinen Pkw in der Scheuerlenstraße, mit laufendem Motor und unverschlossen im Halteverbot abgestellt hatte. Nach seiner Rückkehr wurde der Pkw-Fahrer kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass er alkoholisiert war. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Er muss mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot rechnen.
Am gleichen Tag, gegen 21.00 Uhr, wurde in der Hauptstraße ein weiterer Pkw-Fahrer angehalten. Es stellte sich heraus, dass der 39-Jährige ebenfalls mit Alkohol am Steuer unterwegs war. Auch ihm musste in einer Klinik eine Blutprobe entnommen werden. Dieser Fahrer hat im günstigsten Fall mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot zu rechnen.
Am 26.09.2016, gegen 03.25 Uhr, vernahm eine Streifenbesatzug einen startenden PKW, der auf dem Parkplatz hinter dem Münster in Neustadt geparkt war. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde der 36-jährige Pkw-Fahrer angehalten und kontrolliert. Er war erkennbar alkoholisiert und musste sich ebenfalls einer Blutentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Dieser Fahrer muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
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