Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung – Kripo Neu-Ulm geht von vorgetäuschter Tat aus

Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung – Kripo Neu-Ulm geht von vorgetäuschter Tat aus ICHENHAUSEN LKR. GÜNZBURG. Wie mit der Meldung vom 30.08.2016 berichtet, ermittelte die Kripo Neu-Ulm in einem Fall der Freiheitsberaubung zum Nachteil einer 22-jährigen Frau. Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass die Tat von der Geschädigten vorgetäuscht war.
Die Anzeigenerstatterin gab an, dass sie am 30.08.2016 gegen Mittag in der Neuen Bahnhofstraße in Ichenhausen von zwei Männern aus einem Pkw heraus angehalten wurde, als sie dort zu Fuß unterwegs war. Anschließend habe ein Fahrzeuginsasse versucht, sie mit Gewalt ins Auto zu bringen.

Die polizeilichen Untersuchungen ergaben Zweifel an der Darstellung der 22-Jährigen. Es besteht daher der Verdacht, dass sie den Sachverhalt vortäuschte. Das Fachkommissariat der Neu-Ulmer Kripo hat daher ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die 22-Jährige äußerte sich bisher nicht zu dem Tatvorwurf und blieb bei ihrer Sachverhaltsschilderung vom 30.08.2016.

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(PP Schwaben Süd/West_28.09.2016_09:45_ad)