Hannover (ots) - Am 28.09.2016 ermittelte die Bundespolizei am Flughafen Hannover fünf Personen, die sich im Rahmen einer Identitätsfeststellung mit syrischen Reisedokumenten auswiesen.
Die Kollegen erkannten dabei sofort, dass es sich bei den vorgelegten Reisedokumenten um Totalfälschungen handelte, da diese keine der geforderten Sicherheitsmerkmale aufwiesen.
Die Einreise der vier afghanischen und des türkischen Staatsangehörigen erfolgte zuvor aus Thessaloniki/Griechenland. Im weiteren Verlauf stellten alle Personen ein Schutzersuchen.
Nach Abschluss der polizeilichen und strafprozessualen Maßnahmen erfolgte die Weiterleitung an die zuständigen Erstaufnahmeeinrichtungen.
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