BPOLD-H: Angriff mit Feuerlöscher auf Bundespolizisten: Bremer Fußballfan verurteilt

04.10.2016 – 11:30

Hannover (ots) - Hannover / Bremen, 4. Oktober 2016

Das Amtsgericht Hannover hat jüngst einen 22-jährigen Bremer Fußballfan nach gemeinschaftlichen Ausschreitungen durch Bremer Ultras zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit sowie einer Geldauflage von 1200 Euro verurteilt. Ebenfalls wurde anlässlich der Ausschreitungen bisher eine Vielzahl von Strafbefehlen gegen sogenannte "Schwarzfahrer" von bis zu 900 Euro durch das Amtsgericht Hannover erlassen. Weitere Urteile gegen Werderfans werden erwartet.

Im November 2015 hatte die Bundespolizeiinspektion Hannover zusammen mit der Deutschen Bahn AG im Rahmen einer Pressekonferenz über massive Ausschreitungen Bremer Fans im Hauptbahnhof Hannover vom 21. November 2015 berichtet. Ein Video, in dem u. a. der Beschuldigte einen Feuerlöscher gegen Bundespolizisten einsetzte und sechs Beamte verletzte, wurde in mehreren Fernsehberichten ausgestrahlt.

Hintergrund: Nach Schwarzfahrten, Sachbeschädigungen und Aussperren einer Zugbegleiterin waren Werderfans auf der Fahrt zum Spiel nach Wolfsburg vorzeitig im Hauptbahnhof Hannover gestoppt worden. Sie wurden zur Nachlösung von Fahrscheinen aufgefordert und hätten das Spiel noch pünktlich erreicht. Stattdessen griffen rund 160 Randalierer Bundespolizisten an, warfen mit Flaschen und Mülleimern. Mehrere Fans traten in den Gleisbereich, daher musste der Bahnverkehr aus Sicherheitsgründen eingestellt werden: 9 Züge fielen aus. Dazu gab es 6 Teilausfälle und weitere 4 Züge hatten hohe Verspätungen. Betroffen waren 6000 Bahnreisende.

Dazu der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Dr. Martin Kuhlmann:

"Gewalttätige Fans haben ihn bejubelt, nun muss ein junger Mann die Konsequenzen tragen. Wir hoffen, dass ihn die ausgesprochene Strafe zur Einsicht bringt, sich von gewalttätigen Fußballfans zu distanzieren. Der 22-Jährige muss außerdem mit hohen zivilrechtlichen Forderungen der Bahn rechnen. Dieses Urteil beweist, dass die vermeintliche Anonymität einer Gruppe nicht vor Strafe schützt. Die Bundespolizei wird alles dafür tun, Randalierer unter den Fußballfans strafrechtlich zu verfolgen. So schützen wir zugleich die vielen friedlichen Fans und unbeteiligte Fahrgäste."

Das Urteil zum Aktenzeichen 2864 JS 58646-16 ist rechtskräftig.

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