POL-DO: Streifenwagen aus Wohnung heraus mit Pyrotechnik beworfen: Beamte treffen auf mehrere Partygäste

04.10.2016 – 16:07

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1288

Ein Streifenwagen der Polizei Dortmund ist am Sonntagabend (2. Oktober) aus einer Wohnung heraus mit Pyrotechnik beworfen worden. Dabei trug ein Beamter leichte Verletzungen davon. In der betroffenen Wohnung trafen die Einsatzkräfte auf mehrere Partygäste.

Es war gegen 23.30 Uhr, als der Streifenwagen im Bereich der Kreuzung Arndtstraße/Heiliger Weg unterwegs war. Dort parkten die Beamten den Wagen kurz am Straßenrand, als sie plötzlich einen hellen Lichtblitz und einen Knall wahrnahmen. Am Heck des Wagens begann es zu rauchen. Beim Aussteigen wurde einer der Beamten durch Funken leicht verletzt.

Nur kurze Zeit später sahen die Polizisten, wie aus einem Fenster eines nahegelegenen Wohnhauses offenbar Pyrotechnik hinausgeworfen wurde. Die Beamten forderten Unterstützung an. Deren hörbares Martinshorn versetzte die mutmaßlichen Werfer offenbar in Panik. Denn sodann ging das Fenster der Wohnung zu und das Licht in den Räumlichkeiten aus. Dies hielt die Beamten nicht davon ab, die Wohnung zu identifizieren, und anzuklingeln. Als ihnen schließlich die Wohnungstür geöffnet wurde, trafen sie auf eine Gruppe junger Menschen, die offenbar Gäste einer Party waren.

Hinter einer geschlossenen Tür hörten die Beamten die Stimmen offenbar weiterer Partygäste. Auf Klopfen verstummten diese jedoch, geöffnet wurde nicht. Da hinter dieser Tür jedoch das Zimmer vermutet werden musste, aus dem die Pyrotechnik geflogen war, wurde die Tür geöffnet. Auch weitere dort befindliche Partygäste sahen sich nicht in der Lage, den Beamten zu sagen, wer die Gegenstände geworfen habe. In Schränken fanden diese jedoch weitere Pyrotechnik, die sie sicherstellten.

Anschließend stellten die Polizisten die Personalien von 20 Personen im Alter zwischen 17 und 26 Jahren fest, die aus verschiedenen Städten kamen. Allen außer dem Bewohner der Wohnung wurde ein Platzverweis erteilt.

Die Ermittlungen zum Werfer oder der Werferin dauern an. Mag sein, dass der Wurf als lustiger Party-Gag geplant war. Eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ist jedoch ebenso wenig lustig wie die leichten Verletzungen, die der Polizeibeamte davon trug. Glücklicherweise verblieb er dienstfähig.

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