Bundespolizeidirektion München: Mit Küchenmesser auf Abstand gehalten – Zwei Haftbefehle offen –

05.10.2016 – 10:11

Nürnberg (ots) - Mit dem Küchenmesser in der Hand forderte ein 30-Jähriger am Dienstagabend (4. Oktober) im Nürnberger Hauptbahnhof von seinem Nachbarn mehr Abstand. Zudem waren bei ihm zwei Haftbefehle offen. Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest.

Die Bundespolizei wurde gegen 22.30 Uhr informiert, dass am Hauptausgang eine Person mit einem Messer bedroht worden sei. Nach Zeugenaussagen soll der Tatverdächtige einem neben ihm sitzenden Mann mit deutlichen Messerbewegungen klargemacht haben, dass er von ihm Abstand halten soll. Die Bundespolizisten beschlagnahmten das 23 Zentimeter lange Küchenmesser. Bei der Überprüfung des 30-Jährigen stellten die Beamten neben 2,1 Promille auch fest, dass die Staatsanwaltschaft Hof seit fünf Wochen mit zwei Haftbefehlen nach ihm fahnden ließ. Der Inder war wegen Leistungserschleichung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, die er noch nicht angetreten hatte. Offen war auch eine Geldstrafe wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Höhe von 3237 Euro, ersatzweise 249 Tage Haft.

Die Bundespolizisten lieferten den Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg ein.

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