Delmenhorst (ots) - Wie in jedem Jahr beginnt Ende September Anfang Oktober die Maisernte und damit verbunden die wiederkehrende Problematik Fahrbahnverschmutzungen hier in der Wesermarsch. Dies stellt für viele Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr ein Ärgernis dar, da die landwirtschaftlichen Maschienen immer größer und unübersichtlicher werden. Hierdurch können weitere Verkehrsteilnehmer behindert oder zum Teil sogar gefährdet werden, wenn zu der Überbreite, mangelnde Kenntlichmachung, mangelnde Beleuchtung oder eine unvorsichtige Fahrweisen der "Giganten" hinzukommt. Zudem kommt es durch das Abfahren der Ernte mit den landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen immer wieder zu Verschmutzungen auf den Fahrbahnen und einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die Gefährlichkeit der verunreinigten und daher rutschigen Fahrbahn ist nicht zu unterschätzen. Wird die hinterlassene Erde durch Regen nass, bildet sich ein rutschiger Belag, der der Gefährlichkeit von Eisglätte nicht nachsteht. Nicht nur herangetragene Beschwerden, sondern auch das Ziel einen schweren Verkehrsunfall zu verhindern, veranlasst die Polizei zu intensiveren Kontrollen und Ermittlung der Verantwortlichen. Die Polizei weist daher darauf hin, dass Gefahrenstellen umgehend beseitigt oder gekennzeichnet werden müssen. Warnhinweise in Form von aufgestellten Schildern oder das Einrichten eines Geschwindigkeitstrichters wären Möglichkeiten, um Verkehrsteilnehmer auf die Verschmutzungen aufmerksam zu machen. Lobenswerte Beispiele wurden durch die Polizei beobachtet. Einzelne Landwirte spülen die Reifen und den Anhänger vor dem Verlassen der Weiden mit Wasser ab. Die hierfür genutzten Wassertanks stehen teilweise direkt an der Weidezufahrt. Hierdurch wird sowohl die Verschmutzung als auch die anschließende Reinigung der Straße vermieden. Bei nicht ordnungsgemäß ausgeschilderten Gefahrenstellen und dem Hinterlassen einer verschmutzten Fahrbahn droht dem Verantwortlichen ein Verwarn- oder Bußgeld. Wenn durch die verschmutzte Fahrbahn ein Verkehrsunfall verursacht wird, muss der Verantwortliche neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auch mit versicherungsrechtlichen Vorwürfen rechnen. Gegebenenfalls werden zudem zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatzanforderungen an den Landwirt herangetragen.
Es wurde bereits ein Gespräch mit der Landwirtschaftskammer geführt. Diese wolle sich darum kümmern, dass eine entsprechende Mitteilung an die Landwirte in der Wesermarsch gesteuert wird.
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