München (ots) - Am Donnerstagabend (6. Oktober) mussten Beamten der Bundespolizei einen aggressiven 25-Jährigen, der zuvor am Hauptbahnhof den "Hitlergruß" zeigte und Reisende bepöbelte, Pfefferspray einsetzen um den Mann zu überwältigen.
Gegen 21 Uhr bepöbelte ein 25-Jähriger aus Haar Reisende am Mittelbahnsteig des S-Bahn-Tiefgeschosses am Münchner Hauptbahnhof und zeigte ihnen mehrfach den "Hitlergruß". Als er sich gegenüber einer Streife der Bundespolizei nicht ausweisen wollte, die Beamten beleidigte und zu flüchten versuchte, ergriffen ihn die Beamten am Arm. Sofort begann er wild um sich, und auch nach den Bundespolizisten zu schlagen. Aufgrund der hohen Aggressivität konnten die Beamten den 25-Jährigen nur mittels Einsatz von Pfefferspray überwältigen und anschließend zur Wache mitnehmen.
Nachdem sich der 25-Jährige auf der Wache beruhigt hatte, wollte er aus freien Stücken in psychiatrische Behandlung. Die Beamten brachten den Mann daraufhin in eine Spezialklinik. Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Bereits am Mittwoch (5. Oktober) war ein 40-jähriger slowenischer Staatsangehöriger am Ausgang Arnulfstraße des Münchner Hauptbahnhofes aufgefallen. Er beleidigte Reisende und zeigte ihnen den "Hitlergruß". Bei dem Mann wurde ein Atemalkohol von 2,33 Promille festgestellt; strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Am Dienstag (4. Oktober) rief ein 50-Jähriger aus Erfurt im Vorraum in der Wache der Bundespolizeiinspektion München wieder holt "Sieg Heil!", zeigte den "Hitlergruß" und malte mehrfach "Hakenkreuze" an die Scheibe. Zudem beleidigte er Beamte. Auch gegen ihn wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
In 28 Fällen ermittelt die Bundespolizei in diesem Jahr bereits wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In den meisten Fällen handelte es sich um das Zeigen des "Hitlergrußes". Dieser wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland verboten. Seine Verwendung stellt eine Straftat nach § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) dar und ist, mit Androhung von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, unter Strafe gestellt.
Erst vor wenigen Tagen wurde der "Hitlergruß" für einen Freisinger Studenten teuer. Er hatte mit stramm erhobenem rechten Arm Polizisten im vorbeifahrenden Streifenwagen verspottet. Der 28-Jährige hatte 1,66 Promille und wurde vom Amtsgericht Freising zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 EUR verurteilt.
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